Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt. Sie erklärt, dass die Alte Amtmannei für private Feiern zurzeit nicht geöffnet werden sollte. Im Zuge der Ortskernsanierung werden neue Diskussionen zu den Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes anstehen.

Ratsherr Stefan Kohaus plädiert für ein Gesamtkonzept, das nicht auf die lange Bank geschoben werden soll. Das Gebäude sei bei der geringen Nutzung zu teuer und der Vorschlag der Verwaltung nicht ausreichend. Aus diesem Grunde wird er sich bei der Abstimmung enthalten. Ratsfrau Margarete Große Wiesmann empfindet es als bedauerlich, wenn ein Haus für Bürger nicht für die Bürger zur Verfügung steht. In diesem Zusammenhang erläutert die Bürgermeisterin, dass das Konzept „Frenkings Hof“ in der Alten Amtmannei nicht besteht, da kein Personal vorhanden ist. Der Vorschlag von Ratsherrn Hartmut Rulle (Anmietung nur bis 22 Uhr möglich) wird als eine gute Anregung gesehen. Das Gremium sieht jedoch die Notwendigkeit eines Gesamtkonzeptes. Die Ratsherren Markus Lunau und Volker Ludwig wollen auf der Basis des momentanen Kenntnisstandes nichts entscheiden. Die Zahlen und Buchungen müssen zunächst geprüft werden, die für eine Entscheidungsfindung notwendig sind. Ratsherr Stefan Kohaus sieht in der Erstellung der Entscheidungsgrundlage keine Herkulesaufgabe. Dies ist notwendig, um Nutzungsmöglichkeiten zu besprechen. Die Gespräche sollen nicht zu weit in die Zukunft geschoben werden. Ratsherr Karl Hauk-Zumbülte möchte keine Änderungen in der Anmietung für private Feiern, da im Rahmen der Ortskernsanierung mit einem eventuellen Umbau doch wieder neu nachgedacht werden muss. Auch Ratsherr Helmut Walter begrüßt ein Gesamtkonzept, mit dem dann weitere Festlegungen möglich sind. Er befürwortet allerdings schon jetzt die Instandsetzung der Ausstattung.

 


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und legt folgende Grundsätze für die Benutzung der gemeindlichen Räume der Alten Amtmannei fest:

-       Nutzung ausschließlich für gemeindliche Zwecke

-       Nutzung nur für eine Veranstaltung pro Wochenende.

-       Nutzung nur an einem Tag im Zeitraum von Freitag bis Sonntag.

-       Erhebung von Benutzungsgebühren in Höhe von 100 EUR für die Vermietung des Untergeschosses und 125 EUR für den Saal.

-       Bei entgeltfreien Veranstaltungen wird eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 10 EUR für die Vermietung des Untergeschosses und 15 EUR für den Saal erhoben.