Sitzung: 24.06.2004 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.3 |
45. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Nottuln sowie Bebauungsplanentwurf Nr. 97 "Sondergebiete
für Windkraftanlagen" der Gemeinde Nottuln; hier: Ergebnis der öffentlichen
Auslegung, Abwägung sowie Beschluss bzw. Satzungsbeschluss Vorlage 180/2004 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.
Zu Beginn
der Beratung nimmt Frau Brülle-Buchenau zu diesem TOP Stellung und teilt mit,
dass die Fraktion der SPD das gesamte Verfahren, bzw. den Bebauungsplan eher
als Verhinderung zum Errichten von Windkraftanlagen sieht.
Ratsherr
Walter bittet um Infos zur Veränderungssperre und Ratsherr Hübner zum
Sachverhalt der positiven Stellungnahme zu einem Bauantrag aus dem Jahre 2000.
BG
Fallberg und GOAR Volkmer nehmen zu beiden Punkten ausführlich Stellung
Ratsherr
Hübner bittet um Klärung ob Verschwägerte sich für befangen erklären müssen.
GORR
Rickert teilt mit, dass sich Verschwägerte für Befangen erklären müssen und
nicht an der Beratung teilnehmen dürfen.
Ratsherr
Schulze Tilling verlässt auf Grund dieser Tatsache das Gremium und nimmt nicht
an der Beratung teil.
1.
Landesbetrieb Straßenbau
2.
Wehrbereichverwaltung III, Bezirksregierung
3.
Kampfmittelräumdienst
Ohne
Aussprache wird den Abwägungspunkten 1 – 3 einstimmig zugestimmt.
4.
Betriebsgesellschaft für Windenergie
Ratsherr
Hülsken möchte wissen, ob im Vorfeld zu dem Bebauungsplan bereits Absprachen
zwischen der Betreiberfirma und der Gemeinde geführt wurden.
GOAR
Volkmer nimmt hierzu ausführlich Stellung und teilt unter anderem mit, dass auf
der Fläche Horst wohl maximal 5 Anlagen errichtet werden können.
Nach der
Aussprache wird dem Abwägungspunkt mit 7 Ja und 6 Nein Stimmen mit 3
Stimmenthaltungen zugestimmt.
Ohne
Aussprache wird folgenden Abwägungspunkten zugestimmt:
5.
Eigentümer Buxtrup 1 Zustimmung 11
Ja, 1 Nein, 4 Enthaltungen
6.
Eigentümer Horst 4 b und Horst 30 Zustimmung 8
Ja, 1 Nein, 7 Enthaltungen
7.
Eigentümer Horst 3 Zustimmung 9
Ja, 3 Nein, 4 Enthaltungen
8.
STUA Münster Zustimmung 14, 2 Enthaltungen
9.
Amt für Agrarordnung Zustimmung 12 Ja, 1 Nein, 3
Enthaltungen
10.
Eigentümer Horst 6 Zustimmung 9
Ja, 2 Nein, 5 Enthaltungen
11.
Ortslandwirt Darup
Ratsherr
Kummann verliest einen Widerspruch zur Stellungnahme des Denkmalamtes und des
Forstamtes. Der Widerspruch soll dem Protokoll der Sitzung beigefügt werden.
Diesem Antrag wird durch den Ausschussvorsitzenden stattgegeben.
Nach
kurzer Aussprache stimmt der Ausschuss der Abwägung zu diesem Punkt mit 8 Ja
und 6 Nein Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen zu.
12.
Kreis Coesfeld
Ratsherr
Hülsken erkundigt sich darüber, was mit den ausgedienten Anlagen passiert, bzw.
was mit den Fundamenten der Anlagen geschieht wenn diese abgebaut wurden.
GOAR
Volkmer nimmt hierzu Stellung und teilt mit, dass das letztendlich durch
Verträge zwischen den Betreiberfirmen und dem Grundstückseigentümer zu erfolgen
hat..
Im
Anschluss stimmt der Ausschuss der Abwägung mit 10 Ja, einer Nein Stimme und 5
Enthaltungen zu.
Ohne
Aussprache wird folgenden Abwägungspunkten zugestimmt:
13. Eigentümer
Horst 7 Zustimmung 10 Ja, 1 Nein, 5
Enthaltungen
14.
Eigentümer Horst 8 Zustimmung 9
Ja, 7 Nein
15.
Eigentümer Horst 18 Zustimmung 10
Ja, 6 Nein
16.
Eigentümer Horst 21 Zustimmung 10
Ja, 6 Nein
17.
Eigentümer Horst 9 Zustimmung11 Ja,
5 Nein
18.
Eigentümer Horst 30 Zustimmung 11
Ja, 5 Nein
19.
Anliegergemeinschaft Zustimmung 10
Ja, 6 Nein
20.
Eigentümer Horts 8 und Horst 2 Zustimmung 11
Ja, 5 Nein
Nach der
Aussprache fasst der Ausschuss mit 10 Ja und 6 Nein Stimmen folgenden
Beschluss:
Beschluss:
(als
Empfehlung a der Gemeinderat)
1.
Die
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln wird unter
Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung beschlossen. Der
Erläuterungsbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 97 „Sondergebiete für Windkraftanlagen“ der Gemeinde
Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung
als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung zu diesem Bebauungsplan wird
beschlossen.