4.3

 

45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln sowie Bebauungsplanentwurf Nr. 97 "Sondergebiete für Windkraftanlagen" der Gemeinde Nottuln;

hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Abwägung sowie Beschluss bzw. Satzungsbeschluss

Vorlage 180/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratung nimmt Frau Brülle-Buchenau zu diesem TOP Stellung und teilt mit, dass die Fraktion der SPD das gesamte Verfahren, bzw. den Bebauungsplan eher als Verhinderung zum Errichten von Windkraftanlagen sieht.

 

Ratsherr Walter bittet um Infos zur Veränderungssperre und Ratsherr Hübner zum Sachverhalt der positiven Stellungnahme zu einem Bauantrag aus dem Jahre 2000.

BG Fallberg und GOAR Volkmer nehmen zu beiden Punkten ausführlich Stellung

 

Ratsherr Hübner bittet um Klärung ob Verschwägerte sich für befangen erklären müssen.

GORR Rickert teilt mit, dass sich Verschwägerte für Befangen erklären müssen und nicht an der Beratung teilnehmen dürfen.

 

Ratsherr Schulze Tilling verlässt auf Grund dieser Tatsache das Gremium und nimmt nicht an der Beratung teil.

 

1. Landesbetrieb Straßenbau

 

2. Wehrbereichverwaltung III, Bezirksregierung

 

3. Kampfmittelräumdienst

 

Ohne Aussprache wird den Abwägungspunkten 1 – 3 einstimmig zugestimmt.

 

4. Betriebsgesellschaft für Windenergie

 

Ratsherr Hülsken möchte wissen, ob im Vorfeld zu dem Bebauungsplan bereits Absprachen zwischen der Betreiberfirma und der Gemeinde geführt wurden.

GOAR Volkmer nimmt hierzu ausführlich Stellung und teilt unter anderem mit, dass auf der Fläche Horst wohl maximal 5 Anlagen errichtet werden können.

 

Nach der Aussprache wird dem Abwägungspunkt mit 7 Ja und 6 Nein Stimmen mit 3 Stimmenthaltungen zugestimmt.

 

Ohne Aussprache wird folgenden Abwägungspunkten zugestimmt:

 

5. Eigentümer Buxtrup 1                      Zustimmung 11 Ja, 1 Nein, 4 Enthaltungen

 

6. Eigentümer Horst 4 b und Horst 30         Zustimmung 8 Ja, 1 Nein, 7 Enthaltungen

 

7. Eigentümer Horst 3                          Zustimmung 9 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltungen

 

8. STUA Münster                                   Zustimmung 14, 2 Enthaltungen

 

9. Amt für Agrarordnung                          Zustimmung 12 Ja, 1 Nein, 3 Enthaltungen

 

10. Eigentümer Horst 6                          Zustimmung 9 Ja, 2 Nein, 5 Enthaltungen

11. Ortslandwirt Darup

 

Ratsherr Kummann verliest einen Widerspruch zur Stellungnahme des Denkmalamtes und des Forstamtes. Der Widerspruch soll dem Protokoll der Sitzung beigefügt werden. Diesem Antrag wird durch den Ausschussvorsitzenden stattgegeben.

 

Nach kurzer Aussprache stimmt der Ausschuss der Abwägung zu diesem Punkt mit 8 Ja und 6 Nein Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen zu.

 

12. Kreis Coesfeld

 

Ratsherr Hülsken erkundigt sich darüber, was mit den ausgedienten Anlagen passiert, bzw. was mit den Fundamenten der Anlagen geschieht wenn diese abgebaut wurden.

GOAR Volkmer nimmt hierzu Stellung und teilt mit, dass das letztendlich durch Verträge zwischen den Betreiberfirmen und dem Grundstückseigentümer zu erfolgen hat..

 

Im Anschluss stimmt der Ausschuss der Abwägung mit 10 Ja, einer Nein Stimme und 5 Enthaltungen zu.

 

Ohne Aussprache wird folgenden Abwägungspunkten zugestimmt:

 

13. Eigentümer Horst 7                          Zustimmung 10 Ja, 1 Nein, 5 Enthaltungen

 

14. Eigentümer Horst 8                          Zustimmung 9 Ja, 7 Nein

 

15. Eigentümer Horst 18                        Zustimmung 10 Ja, 6 Nein

 

16. Eigentümer Horst 21                        Zustimmung 10 Ja, 6 Nein

 

17. Eigentümer Horst 9                          Zustimmung11 Ja, 5 Nein

 

18. Eigentümer Horst 30                        Zustimmung 11 Ja, 5 Nein

 

19. Anliegergemeinschaft                       Zustimmung 10 Ja, 6 Nein

 

20. Eigentümer Horts 8 und Horst 2         Zustimmung 11 Ja, 5 Nein

 

Nach der Aussprache fasst der Ausschuss mit 10 Ja und 6 Nein Stimmen folgenden Beschluss:

 

 

Beschluss:

(als Empfehlung a der Gemeinderat)

 

1.   Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung beschlossen. Der Erläuterungsbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird beschlossen.

2.   Der Bebauungsplanentwurf Nr. 97 „Sondergebiete für Windkraftanlagen“ der Gemeinde Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung zu diesem Bebauungsplan wird beschlossen.