Sitzung: 24.06.2004 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 00
6.4 |
45. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Nottuln sowie Bebauungsplanentwurf Nr. 97 "Sondergebiete
für Windkraftanlagen" der Gemeinde Nottuln; hier: Ergebnis der öffentlichen
Auslegung, Abwägung sowie Beschluss bzw. Satzungsbeschluss Vorlage 180/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6
beigefügt.
Vor Einsteig in die Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
verlässt Herr Schulze Tilling seinen Platz und erklärt sich gem. § 31 GO NW für
befangen und nimmt an den Beratungen nicht teil.
GOAR Volkmer unterrichtet die Ratsmitglieder darüber, dass
die Gemeinde ab sofort bei vorliegenden und eingehenden Bauanträgen für
Windkraftanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt, wenn sie im Windfeld
liegen.
Nach einer Aussprache fasst der Rat mehrheitlich folgenden
Beschluss:
Beschluss:
1.
Die
45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln wird unter
Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung beschlossen. Der
Erläuterungsbericht zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 97 „Sondergebiete für Windkraftanlagen“ der Gemeinde
Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung
als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung zu diesem Bebauungsplan wird
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
17 |
Ja-Stimmen |
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11 |
Nein-Stimmen |
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00 |
Enthaltungen |