Sitzung: 24.06.2004 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 08, Enthaltungen: 00
7.2 |
Antrag der CDU vom 02. Juni 2004 Resolution zum Gesetzentwurf zum
vorbeugenden Hochwasserschutz Vorlage 188/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12
beigefügt.
Ratsherr Küper erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Es
folgt eine ausführliche Aussprache.
Anschließend beschließt der Rat folgende Resolution, die
den heimischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit –z.Hd. Herrn Bundesminister Trittin- und dem
zuständigen Bundestagsausschuss zugeleitet werden soll:
„Resolution zum Gesetz zur
Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung vom
24.06.2004 mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass die Bundesländer in dem o.g.
Gesetzentwurf verpflichtet werden sollen, bis Ende 2012 in den festzusetzenden
Überschwemmungsgebieten den Ackerbau zu verbieten. Dieses Vorhaben beträfe die
Existenzgrundlage heimischer landwirtschaftlicher Betriebe, die zum Teil ihr
wertvollstes Ackerland verlieren würden.
- Ein besserer Hochwasserschutz wird vom
Rat der Gemeinde Nottuln ausdrücklich unterstützt. Er ist für die
Landwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum grundsätzlich zu begrüßen.
- Das geplante Ackerbauverbot ist nach
Auffassung des Rates der Gemeinde Nottuln jedoch nicht gerechtfertigt.
Ackerbaulich genutzte Flächen weisen zumeist niedrigere Abflusswerte und damit
höhere Versickerungsraten auf, als mageres Grünland oder gar Ödland. Die Gefahr
der Bodenerosion wird hierbei im Gesetzentwurf überschätzt. Eine wirkliche
Gefahr der Bodenerosion könnte lediglich in Teilen der Abflussbereiche der
Überschwemmungsgebiete auftreten. Zudem ist bei den vorgesehenen
weitausladenden Überschwemmungen in den Überschwemmungsgebieten die
Fliessgeschwindigkeit des Wassers so niedrig, dass weniger mit Bodenerosion,
sondern vielmehr mit Sedimentationen zu rechnen ist. Eine Umwandlung der
betreffenden Ackerbauflächen in Grünland bzw. eine Umstellung der Betriebe von
Schweinezucht auf Milchviehwirtschaft ist aufgrund der Milchquotenregelung
ebenfalls nicht möglich.“
Abstimmungsergebnis: |
21 |
Ja-Stimmen |
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08 |
Nein-Stimmen |
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00 |
Enthaltungen |