Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 08, Enthaltungen: 00

 

 

7.2

 

Antrag der CDU vom 02. Juni 2004

Resolution zum Gesetzentwurf zum vorbeugenden Hochwasserschutz

Vorlage 188/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Ratsherr Küper erläutert den Antrag der CDU-Fraktion. Es folgt eine ausführliche Aussprache.

 

Anschließend beschließt der Rat folgende Resolution, die den heimischen Bundestagsabgeordneten, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit –z.Hd. Herrn Bundesminister Trittin- und dem zuständigen Bundestagsausschuss zugeleitet werden soll:

 

 

„Resolution zum Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung vom 24.06.2004 mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass die Bundesländer in dem o.g. Gesetzentwurf verpflichtet werden sollen, bis Ende 2012 in den festzusetzenden Überschwemmungsgebieten den Ackerbau zu verbieten. Dieses Vorhaben beträfe die Existenzgrundlage heimischer landwirtschaftlicher Betriebe, die zum Teil ihr wertvollstes Ackerland verlieren würden.

 

-        Ein besserer Hochwasserschutz wird vom Rat der Gemeinde Nottuln ausdrücklich unterstützt. Er ist für die Landwirtschaft und den gesamten ländlichen Raum grundsätzlich zu begrüßen.

 

-        Das geplante Ackerbauverbot ist nach Auffassung des Rates der Gemeinde Nottuln jedoch nicht gerechtfertigt. Ackerbaulich genutzte Flächen weisen zumeist niedrigere Abflusswerte und damit höhere Versickerungsraten auf, als mageres Grünland oder gar Ödland. Die Gefahr der Bodenerosion wird hierbei im Gesetzentwurf überschätzt. Eine wirkliche Gefahr der Bodenerosion könnte lediglich in Teilen der Abflussbereiche der Überschwemmungsgebiete auftreten. Zudem ist bei den vorgesehenen weitausladenden Überschwemmungen in den Überschwemmungsgebieten die Fliessgeschwindigkeit des Wassers so niedrig, dass weniger mit Bodenerosion, sondern vielmehr mit Sedimentationen zu rechnen ist. Eine Umwandlung der betreffenden Ackerbauflächen in Grünland bzw. eine Umstellung der Betriebe von Schweinezucht auf Milchviehwirtschaft ist aufgrund der Milchquotenregelung ebenfalls nicht möglich.“

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

21

Ja-Stimmen

 

08

Nein-Stimmen

 

00

Enthaltungen