Sitzung: 24.06.2004 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.2 |
50. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln sowie Bebauungsplanentwurf Nr. 103
"Südwestlich der Appelhülsener Straße II" im Ortsteil Nottuln; hier: Ergebnis der erneuten
öffentlichen Auslegung, Abwägung sowie Beschluss bzw. Satzungsbeschluss Vorlage 181/2004 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.
Ratsfrau
Bold-Hübner fragt, ob es richtig ist, dass das Bauvorhaben „Aldi-Markt“ bereits
begonnen wurde, bzw. ob eine Baugenehmigung vorliegt.
GOAR
Volkmer nimmt hierzu Stellung und teilt mit, das dieses seine Richtigkeit hat.
1.
Kampfmittelräumdienst
Ohne
Aussprache wird dem Abwägungspunkt einstimmig zugestimmt.
2.
Eigentümer Franz-Hitze-Straße 9
Ratsherr
Teichmann bittet um Information zum Abwägungsvorschlag „2.d Eigentümer
Franz-Hitze-Straße 9, Keine Umgehungsstraßenfunktion der Bodelschwinghstraße“
erster Satz „Nach Willen des Rates der Gemeinde Nottuln soll die ............
GOAR
Volkmer nimmt hierzu Stellung.
Ratsherr
Dammann stellt den Antrag, den Satz aus der Abwägung zu streichen. Der Antrag
wird mit 5 Ja und 9 Nein Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.
Nach einer
kurzen Aussprache wird dem Abwägungspunkt mit 13 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen
zugestimmt.
3.
Grundstückseigentümer „Alt Aldi“
Auf die
Anfrage welche Nutzungsmöglichkeiten der Grundstückseigentümer hat, teilt Herr
GOAR Volkmer mit, dass sich die Nutzungsmöglichkeiten gegenüber dem Stand des
selben Bebauungsplanes vom Dezember 2003 nichts geändert habt.
Ohne
weitere Aussprache wird dem Abwägungspunkt einstimmig zugestimmt.
Im
Anschluss an die Beratung fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
(als
Empfehlung an der Gemeinderat)
1.
Die
50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln
wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung
beschlossen. Der Erläuterungsbericht dieser Flächennutzungsplanänderung wird
beschlossen.
2.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 103 „Südwestlich der Appelhülsener Straße II“ der
Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser
Sitzung vorgenommenen Abwägung als Satzung beschlossen. Die zugehörige
Begründung zu diesem Bebauungsplan wird beschlossen.