4.2

 

50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln sowie Bebauungsplanentwurf Nr. 103 "Südwestlich der Appelhülsener Straße II" im Ortsteil Nottuln;

hier: Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung, Abwägung sowie Beschluss bzw. Satzungsbeschluss

Vorlage 181/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Ratsfrau Bold-Hübner fragt, ob es richtig ist, dass das Bauvorhaben „Aldi-Markt“ bereits begonnen wurde, bzw. ob eine Baugenehmigung vorliegt.

 

GOAR Volkmer nimmt hierzu Stellung und teilt mit, das dieses seine Richtigkeit hat.

 

1. Kampfmittelräumdienst

 

Ohne Aussprache wird dem Abwägungspunkt einstimmig zugestimmt.

 

2. Eigentümer Franz-Hitze-Straße 9

 

Ratsherr Teichmann bittet um Information zum Abwägungsvorschlag „2.d Eigentümer Franz-Hitze-Straße 9, Keine Umgehungsstraßenfunktion der Bodelschwinghstraße“ erster Satz „Nach Willen des Rates der Gemeinde Nottuln soll die ............

GOAR Volkmer nimmt hierzu Stellung.

Ratsherr Dammann stellt den Antrag, den Satz aus der Abwägung zu streichen. Der Antrag wird mit 5 Ja und 9 Nein Stimmen bei drei Enthaltungen abgelehnt.

Nach einer kurzen Aussprache wird dem Abwägungspunkt mit 13 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.

 

3. Grundstückseigentümer „Alt Aldi“

 

Auf die Anfrage welche Nutzungsmöglichkeiten der Grundstückseigentümer hat, teilt Herr GOAR Volkmer mit, dass sich die Nutzungsmöglichkeiten gegenüber dem Stand des selben Bebauungsplanes vom Dezember 2003 nichts geändert habt.

 

Ohne weitere Aussprache wird dem Abwägungspunkt einstimmig zugestimmt.

 

Im Anschluss an die Beratung fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

(als Empfehlung an der Gemeinderat)

 

1.   Die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung beschlossen. Der Erläuterungsbericht dieser Flächennutzungsplanänderung wird beschlossen.

2.   Der Bebauungsplanentwurf Nr. 103 „Südwestlich der Appelhülsener Straße II“ der Gemeinde Nottuln im Ortsteil Nottuln wird unter Zugrundelegung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung zu diesem Bebauungsplan wird beschlossen.