Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 8 beigefügt.

Frau Block informiert, dass das Angebot der Concunia GmbH zur steuerrechtlichen Prüfung der Alternativen „Gründung eines BgA Sportstätten“ oder „Nutzung des 2b UStG ab 01.01.2020“ vorliegt. Danach ist die Hürde für ein BgA Sportstätten im Verhältnis zur Nutzung des 2b UStG sehr groß. Nach der Aussprache wird deutlich, dass die Fraktionen „nur“ die steuerrechtliche Prüfung des 2b UStG ab dem 01.01.2020 wünschen.


Beschluss:

Die Finanzierungsmöglichkeiten werden zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt (durch Dritte) die steuerlichen Möglichkeiten weiter zu prüfen mit dem Ziel, einen Vorsteuerabzug für die wirtschaftliche Tätigkeit der Vermietung von gemeindlichen Sportstätten zu erreichen sowie ein System der Finanzierung der kommunalen Sportstätten nach Nutzungszeiten vorzulegen.