Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage Nr. 210/2017 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Frau Block bittet zu berücksichtigen, dass das Wort „rückwirkend“ unter Absatz (7) der Kulturförderrichtlinien in der Gemeinde Nottuln noch herausgenommen werden muss.


Beschluss:

Die in Ziffer 5 der Kulturförderrichtlinien benannten Abgabetermine werden wie folgt geändert:

1.       Abgabetermin: 01. Oktober

2.       Abgabetermin: 01. April