4.4

 

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ gemäß § 13 BauGB

hier: Änderung der textlichen Festsetzung zur „Äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen“ und zur Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen

Vorlage 168/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Frau VA Bunzel erläutert zu Beginn der Aussprache warum die Änderung des Bebauungsplanes erfolgen soll.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

 

Die Änderungen der textlichen Festsetzungen (siehe Sachverhalt) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ werden als Satzung beschlossen.