Sitzung: 24.06.2004 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
6.5 |
Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ gemäß § 13 BauGB hier: Änderung der textlichen
Festsetzung zur „Äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen“ und zur
Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen Vorlage 168/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7
beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Änderungen der textlichen
Festsetzungen (siehe Sachverhalt) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Appelhülsen
Süd-Ost“ werden als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |