Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

6.5

 

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ gemäß § 13 BauGB

hier: Änderung der textlichen Festsetzung zur „Äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen“ und zur Zulässigkeit von Garagen, Carports und Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen

Vorlage 168/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Änderungen der textlichen Festsetzungen (siehe Sachverhalt) des Bebauungsplanes Nr. 1 „Appelhülsen Süd-Ost“ werden als Satzung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen