Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.
Betriebsleiter Scheunemann erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass sich trotz des Gebührenanstiegs für die Wasserversorgung die Summe aus Trinkwasser- und Abwassergebühren für Nottuln im interkommunalen Vergleich des Kreises Coesfeld günstig darstellt.
Hiernach beantwortet Herr Scheunemann die Fragen der Ausschussmitglieder.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2018 in Kraft.