Sitzung: 04.05.2004 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 00, Enthaltungen: 01
5.2 |
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Nottuln und dem Bürgerbegehren zum Erhalt
der Musikschule Vorlage 135/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6
beigefügt.
Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt. Er weist
auf eine redaktionelle Änderung gegenüber dem Ratsbeschluss vom 30.03.04 im
Vertrag hin. Unter Nr. 2, Spiegelstrich zwei, wurde in Abstimmung mit den
Verantwortlichen der Bürgerinitiative der Text geändert.
Der Beigeordnete geht im Laufe der Beratungen auch auf ein
Schreiben der Musikwerkstatt (Herr Gebker) ein. Die Bedenken der Ratsmitglieder
werden ausgeräumt.
Frau Brülle-Buchenau beantragt eine Änderung vorzunehmen in
der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Unter Nr. 2, Spiegelstrich sieben,
sollen hinter den Wörtern „Sofern sich“
die Wörter „bis zum 31.12.2004“ eingefügt werden.
Mit dieser Formulierung erklären sich die
Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, Frau Palm und Frau Daams, und der
Rat (bei einer Enthaltung, ansonsten einstimmig) einverstanden.
Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der dieser Vorlage beigefügten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt
Abstimmungsergebnis: |
32 |
Ja-Stimmen |
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00 |
Nein-Stimmen |
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01 |
Enthaltungen |