Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 00, Enthaltungen: 01

 

 

5.2

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Nottuln und dem Bürgerbegehren zum Erhalt der Musikschule

Vorlage 135/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt. Er weist auf eine redaktionelle Änderung gegenüber dem Ratsbeschluss vom 30.03.04 im Vertrag hin. Unter Nr. 2, Spiegelstrich zwei, wurde in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Bürgerinitiative der Text geändert.

 

Der Beigeordnete geht im Laufe der Beratungen auch auf ein Schreiben der Musikwerkstatt (Herr Gebker) ein. Die Bedenken der Ratsmitglieder werden ausgeräumt.

 

Frau Brülle-Buchenau beantragt eine Änderung vorzunehmen in der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Unter Nr. 2, Spiegelstrich sieben, sollen hinter den Wörtern  „Sofern sich“ die Wörter „bis zum 31.12.2004“ eingefügt werden.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, Frau Palm und Frau Daams, und der Rat (bei einer Enthaltung, ansonsten einstimmig) einverstanden.

 

Sodann fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der dieser Vorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wird zugestimmt

 

Abstimmungsergebnis:

32

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

01

Enthaltungen