Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13 beigefügt.

Herr Fuchte informiert, dass der Aufstellungsbeschluss zunächst ein ergebnisoffenes Verfahren darstellt. Die weitere Planung wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wobei die Anregungen, die zu Änderungen führen, von der Verwaltung ernst genommen werden. Dies ist ein Prozess, der sich über ca. zwei Jahre hinziehen kann. Ratsfrau Roswitha Roeing-Franke würde eine Lösung mit zwei Kreisverkehrsplätzen bevorzugen. Zudem weist sie auf die Dringlichkeit eines weiteren Pendlerparkplatzes hin.


Beschluss:

Ein Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch).

Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung des Einkaufsbereichs Rhodeplatz. Damit soll eine Verschiebung des ZOB einhergehen.