Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Vorlage 116/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

Herr Fuchte stellt den Sachverhalt vor, mit dem Hinweis, dass sich der Investor bereit erklärt, die Baumaßnahmen im Straßenraum zu einem wesentlichen Teil zu tragen. Des Weiteren wird noch einmal verdeutlicht, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag lediglich um den Aufstellungsbeschluss handelt und somit der Start/Anfang des Bauleitplanverfahrens beschlossen wird. Alle weiteren Detailfragen (z.B. Lärm, Verkehrsverlauf, Grüngestaltung, etc.) werden im eigentlichen Bauleitverfahren geklärt und notwendige Gutachten erarbeitet.

Die CDU, FDP, SPD und die Linke stehen dem Start des Bauleitplanverfahrens positiv gegenüber, jedoch müssen im weiteren Verlauf der Planungen Detailfragen (Lärm, Verkehr, Parkgestaltung, etc.) transparent geklärt werden, um für alle Beteiligten ein konsensorientiertes Ergebnis zu erhalten.

Die UBG sowie die Grünen sind für eine Vertagung des Aufstellungsbeschlusses, da es vorab noch weitere Fragen zu klären gilt. Hierzu stellt die UBG folgenden Antrag:

„Der TOP 5.1 – Aufstellungsbeschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 ‚Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln‘ im Parallelverfahren – soll vertagt werden, um weitere grundlegende Fragen klären zu können.“

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt        6 Ja, 13 Nein, 0 Enthaltungen

Aus dem Publikum wird zudem angemerkt, dass die verkehrliche Situation gerade im Hinblick auf die Anwohner der Mühlenstraße nicht ausreichend berücksichtigt wird.

 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 151 „Einkaufsbereich Rhodeplatz und ZOB Nottuln“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch).

Ziel der Verfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neustrukturierung und Erweiterung des Einkaufsbereichs Rhodeplatz. Damit soll eine Verschiebung des ZOB einhergehen.