Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Vorlage 112/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

Frau Beckmann (Geschäftsführung  Naturpark Hohe Mark Münsterland e.V.) führt in die Thematik ein. Schwerpunkte hierbei sind Wanderwege, Radrouten und Bildung. Eine touristische Öffnung in Richtung des Ruhrgebietes wird angestrebt bzw. weiter forciert. Durch die Mitgliedschaft im Naturpark Hohe Mark Münsterland e.V. kann die Gemeinde Nottuln auf breites Informations- und Marketingnetzwerk zurückgreifen, welches den Standort Nottuln bestärken und zentraler in den Fokus des Tourismus setzen wird. Der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag liegt bei 2.546 Euro.

Die Ausweisung und Erweiterung des Naturparks erfolgt unter den Richtlinien, dass 50 % der Fläche, als Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete gestellt sind bzw. werden. Bereits jetzt sind im vorgesehenen/geplanten Bereich des Naturparks auf dem Gemeindegebiet Nottuln Landschaftsschutzgebiete und Natuschutzgebiete ausgewiesen. Somit bestehen z. B. keine Restriktionen für Landwirte. Die Erweiterung des Naturparks sowohl um die kompletten Baumberge und den gesamten Steververlauf sind nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Münster nicht möglich. Jedoch werden die Baumberge, als auch die Steverauen bzw. der Radweg entlang der Steverauen mitvermarkt und beworben.

Parteiübergreifend findet die Mitgliedschaft Zuspruch.


Beschlussvorschlag:

Die in der Sachdarstellung beschriebene Flächenerweiterung des „Naturpark Hohe Mark – Westmünsterland“ auf der Fläche der Gemeinde Nottuln  und der Beitritt der Gemeinde Nottuln in den Verein „Naturpark Hohe Mark – Westmünsterland e.V.“ zum 01.01.2018 wird beschlossen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Ausweisung der Flächen als Naturparkflächen durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese wird im laufenden Jahr 2018 erwartet. Aus formalen Gründen vom Ministerium initiierte kleinere, nicht wesentliche Flächenänderungen gegenüber der Anlage 1 sind mit diesem Ratsbeschluss abgedeckt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen haushaltsmäßigen Voraussetzungen für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.000 € sowie die Finanzierungsumlage in Höhe von 1.546 €, jährlich also insgesamt 2.546 € im Haushalt der Jahre 2018 und 2019 bereitzustellen.