Ratsherr Georg Schulze Bisping weist darauf hin, dass es zu dem Erhebungsbogen hinsichtlich der Wasserverbandsgebühren viele Nachfragen seitens der Bürger gibt. Er schlägt vor, über die Homepage weitere Infos der Bürgerschaft zugänglich zu machen. Frau Block beschreibt die Vorgehensweise der Verwaltung zu der Änderung des Landeswassergesetzes. Herr Westebbe informiert, dass den Schreiben an die Bürger ein Informationsblatt beigegeben wurde. Weiterhin erklärt er, dass die Selbstauskunft der Bürger ein pragmatischer Weg sei. Ein Überfliegen des Gemeindegebietes mit einem externen Beratungsbüro wäre sehr kostenintensiv gewesen (rd. 50.000,- €). Außerdem wäre eine Umverteilung dieses Betrages auf die Bürger notwendig geworden.