Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Herr Westebbe stellt den Sachverhalt dar. Er informiert, dass das Kreditkontingent für die Gemeinde Nottuln aus dem NRW-Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in dem Zeitraum 2017 bis 2020 bei rd. 173.500 € pro Jahr liegt, wobei jeweils eine Übertragung in das Folgejahr möglich ist. Hierbei handelt es sich um zins- und tilgungsfreie Förderkredite von der NRW.BANK. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Schulgebäuden und Sportstätten auf kommunalen Schulgeländen sowie Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen. Gemäß dem Schuldendiensthilfegesetz ist vom Rat ein Konzept hinsichtlich der Verwendung der Fördermittel zu beschließen. Nach diesen Ausführungen stellt Herr Westebbe das Rahmenkonzept der Gemeinde Nottuln mit den priorisierten Maßnahmen vor. Mit der Erstellung von Medienkonzepten sowohl an den Grundschulen als auch an den weiterführenden Schulen sind ggf. die priorisierten Maßnahmen für die Jahre 2019/2020 zu ändern. Die Gremien werden dann entsprechend informiert.

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

  1. Der Rat beschließt das Rahmenkonzept zur Verwendung der Mittel „Gute Schule 2020“ für die Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde Nottuln.
  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung bei der NRW.BANK die Darlehen zur Finanzierung von Sanierung, Modernisierung und Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zu beantragen.
  3. Sofern sich aus der Umsetzung überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen ergeben, die durch die Fördermittel des Landes gedeckt werden, gelten diese als genehmigt.