Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 11, Enthaltungen: 0

Vorlage 100/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

Die UBG stellt den Antrag vor.

Die CDU merkt an, dass die Flüchtlingszahlen deutlich rückgängig sind und somit kein Bedarf an kostenverursachenden Planungen vorliegt. Im Fall einer überproportionalen Zuweisung an Flüchtlingen würde auch immer noch das Schwesternwohnheim als Reserve dienen.

Frau Mahnke wendet ein, dass das Schwesternwohnheim nicht im Besitz der Gemeinde Nottuln, sondern im Besitz des Kreises liegt und somit keine Sicherheit besteht die Unterkunft nutzen zu können. Zudem verfügt das Schwesternwohnheim nur über ca. 20 Plätze.

Die SPD wirft der CDU vor, dass sie ihrer Vorsorgepflicht nicht nachkommt und neben den hohen Kosten für eine Notlösung zur Unterbringung von Flüchtlingen, auch die Schließung von Turnhallen in Kauf nimmt.


Beschlussvorschlag:

gemäß Antrag:

„Die Unterkünfte für Geflüchtete in Nottuln und Appelhülsen, deren Planung und Bau am 20.09.2016 im Rat (Vorlage 135/2016, TOP 10.2) beschlossen worden war, jedoch laut Ratsbeschluss vom 23.05.2017 (Vorlage 083/2017, TOP 5.2) weder gebaut noch geplant werden dürfen, sollen bis zur Baureife geplant werden.“