Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage Nr. 092/2017 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

Herr Zbick erläutert ausführlich die Beweggründe des Antrages der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Beirates für Kunst und Kultur.

Frau Block weist darauf hin, dass die Einrichtung eines Beirates und die diesbezüglich erwartete zusätzliche Arbeit nicht ohne entsprechende Stundenaufstockung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin umzusetzen sei.

Sodann werden im Rahmen einer Aussprache folgende Punkte angesprochen, eingepflegt/geändert (kursiv) bzw. gestrichen:

Geschäftsordnung des Beirates für Kunst und Kultur der Gemeinde Nottuln

§ 1 Aufgabe und Rechte
Der Beirat entwickelt kulturpolitische Impulse für die Gemeinde Nottuln und unterstützt ehrenamtlich die gemeindliche Kunst- und Kulturarbeit. ….

… Der Beirat berichtet dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit halbjährlich.

§ 2 Zusammensetzung
…. Fachliche oder kulturpolitische Qualifikationen…. nachweisen können.

Erläuterung von Herrn Bartsch: im Sinne von erfahrenen Kulturschaffenden

§ 3 – Mitglieder
d) …. des Fachbereichs Schule und Soziales …..

§ 4 – Berufung
(2) … zuständige Mitglied der Verwaltungsleitung kann im Benehmen mit … ein Mitglied abberufen.

Erläuterung von Herrn Zbick: In Anbetracht der Anzahl der Sitzungstermine des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit ist hierdurch ein schnelleres Handeln möglich. Der Beirat bleibt somit im Falle eines Falles handlungsfähig.

§ 5 – Verfahren
(5) Der Fachbereich Schule und Soziales

§ 6 – Beschlüsse
… mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder …

 

 

Kulturförderrichtlinien in der Gemeinde Nottuln

(2) … Weitere Förderkriterien bei Projekten:
…, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben;

Erläuterung von Herrn Bartsch: Ideen Richtung Marketing, Festival

(3) Formen der Projektförderung

  • Förderung durch Übernahme des Entgeltes bzw. der Betriebskostenpauschale für Räume und/oder Geräte
  • sonstige Leistungen der Gemeinde, z.B. durch Übernahme der Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes

Erläuterung von Herrn Zbick: Diese Position ist nicht in Konkurrenz zur Entgeltordnung zu verstehen. Vielmehr handelt es sich um Übernahme der Betriebskostenpauschale, die nach der Entgeltordnung nicht erlassen werden kann. Diese Kosten würden dann aus dem Kulturbudget an die Gemeindekasse fließen. Ebenso verhält es sich bei Inanspruchnahme des Bauhofes.

(4) Voraussetzungen der Projektförderung
… Der Antrag ist an den Fachbereich Schule und Soziales der Gemeinde zu richten. ….

… Anträge auf geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes können ebenfalls formlos schriftlich gestellt werden, dabei ….

(5) Verfahrensgrundsätze bei der Projektförderung
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige Zusammenschlüsse, auch solche mit nicht festgefügter Organisationsstruktur deren Veranstaltung und Projekte gemeinnütziger und nicht gewerblicher Art sind. ….

… Der Fachbereich Schule und Soziales leistet bei Bedarf Hilfestellung bei der Antragstellung.

Anträge auf geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes für genutzte Räume und/ oder Geräte können mit ausreichendem Vorlauf (mindestens 14 Tage vor beantragter Nutzung) jederzeit gestellt werden.

Die geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der hierfür geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Raum- und Gerätevergabe durch den Fachbereich Schule und Soziales entschieden. Der Beirat hat ein Vorschlagsrecht. …

Nach Abschluss der Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, bestehend aus Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis. Inhalt, Form und Frist des Nachweises werden im Bewilligungsbescheid festgelegt. Dem Verwendungsnachweis sind quittierte Belege im Original oder im Duplikat beizufügen. Die Belege werden nach erfolgter Prüfung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller zurückgegeben. Die dafür zu verwendenden Vordrucke werden vom Fachbereich Kultur zu Verfügung gestellt. Bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung des Zuschusses behält sich die Gemeinde eine Rückforderung vor. Sofern allein eine geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes zugewendet wurde, kann der Verwendungsnachweis in vereinfachter Form erfolgen.

 


Beschluss:

Die als Tischvorlage vorgelegte Fassung einer Geschäftsordnung eines Beirates für Kunst und Kultur der Gemeinde Nottuln und deren heute eingepflegten Änderungen sowie dem hier vorgelegten überarbeiteten Entwurf der Kulturförderrichtlinien in der Gemeinde Nottuln mit den in der Sitzung erarbeiteten Änderungen wird beschlossen.