Sitzung: 31.05.2017 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 092/2017
Die Vorlage Nr. 092/2017 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.
Herr Zbick erläutert ausführlich die Beweggründe des Antrages der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Beirates für Kunst und Kultur.
Frau Block weist darauf hin, dass die Einrichtung eines Beirates und die diesbezüglich erwartete zusätzliche Arbeit nicht ohne entsprechende Stundenaufstockung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin umzusetzen sei.
Sodann werden im Rahmen einer Aussprache folgende Punkte angesprochen, eingepflegt/geändert (kursiv) bzw. gestrichen:
Geschäftsordnung des Beirates für Kunst und Kultur der Gemeinde
Nottuln
§ 1 Aufgabe und Rechte
Der Beirat entwickelt
kulturpolitische Impulse für die Gemeinde Nottuln und unterstützt
ehrenamtlich die gemeindliche Kunst- und Kulturarbeit. ….
… Der Beirat berichtet dem Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und
Freizeit halbjährlich.
§ 2 Zusammensetzung
…. Fachliche oder kulturpolitische Qualifikationen…. nachweisen können.
Erläuterung von Herrn Bartsch: im Sinne von erfahrenen Kulturschaffenden
§ 3 – Mitglieder
d) …. des Fachbereichs Schule und
Soziales …..
§ 4 – Berufung
(2) … zuständige Mitglied der Verwaltungsleitung kann im Benehmen mit … ein
Mitglied abberufen.
Erläuterung von Herrn Zbick: In Anbetracht der Anzahl der Sitzungstermine des Ausschusses für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit ist hierdurch ein schnelleres Handeln möglich. Der Beirat bleibt somit im Falle eines Falles handlungsfähig.
§ 5 – Verfahren
(5) Der Fachbereich Schule und Soziales
…
§ 6 – Beschlüsse
… mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten
anwesenden Mitglieder …
Kulturförderrichtlinien in der Gemeinde Nottuln
(2) … Weitere
Förderkriterien bei Projekten:
…, bzw. einen klaren und unmittelbaren Bezug zur Gemeinde haben;
Erläuterung von Herrn Bartsch: Ideen Richtung Marketing, Festival
(3) Formen der Projektförderung
…
- Förderung durch Übernahme des Entgeltes bzw. der Betriebskostenpauschale für Räume und/oder Geräte
- sonstige Leistungen der Gemeinde, z.B. durch Übernahme der Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes
Erläuterung von Herrn Zbick: Diese Position ist nicht in Konkurrenz zur Entgeltordnung zu verstehen. Vielmehr handelt es sich um Übernahme der Betriebskostenpauschale, die nach der Entgeltordnung nicht erlassen werden kann. Diese Kosten würden dann aus dem Kulturbudget an die Gemeindekasse fließen. Ebenso verhält es sich bei Inanspruchnahme des Bauhofes.
(4) Voraussetzungen der
Projektförderung
… Der Antrag ist an den Fachbereich Schule
und Soziales der Gemeinde zu richten. ….
… Anträge auf geldwerte Förderung durch Erlass des Entgeltes können ebenfalls formlos schriftlich gestellt werden, dabei ….
(5)
Verfahrensgrundsätze bei der Projektförderung
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, Vereine und sonstige
Zusammenschlüsse, auch solche mit nicht festgefügter Organisationsstruktur deren Veranstaltung und Projekte
gemeinnütziger und nicht gewerblicher Art sind. ….
… Der Fachbereich Schule und Soziales leistet bei Bedarf Hilfestellung bei der Antragstellung.
Anträge auf geldwerte
Förderung durch Erlass des Entgeltes für genutzte Räume und/ oder Geräte können
mit ausreichendem Vorlauf (mindestens 14 Tage vor beantragter Nutzung) jederzeit
gestellt werden.
Die geldwerte Förderung
durch Erlass des Entgeltes wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel und der hierfür geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
für Raum- und Gerätevergabe durch den Fachbereich Schule und Soziales
entschieden. Der Beirat hat ein Vorschlagsrecht. …
Nach Abschluss der
Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden, bestehend aus
Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis. Inhalt,
Form und Frist des Nachweises werden im Bewilligungsbescheid festgelegt. Dem
Verwendungsnachweis sind quittierte Belege im Original oder im Duplikat
beizufügen. Die Belege werden nach erfolgter Prüfung an die Antragstellerin
bzw. den Antragsteller zurückgegeben. Die dafür zu verwendenden
Vordrucke werden vom Fachbereich Kultur zu Verfügung gestellt. Bei nicht
ordnungsgemäßer Verwendung des Zuschusses behält sich die Gemeinde eine
Rückforderung vor. Sofern allein eine geldwerte Förderung durch Erlass des
Entgeltes zugewendet wurde, kann der Verwendungsnachweis in vereinfachter Form
erfolgen.
Beschluss:
Die als Tischvorlage vorgelegte Fassung einer Geschäftsordnung eines Beirates für Kunst und Kultur der Gemeinde Nottuln und deren heute eingepflegten Änderungen sowie dem hier vorgelegten überarbeiteten Entwurf der Kulturförderrichtlinien in der Gemeinde Nottuln mit den in der Sitzung erarbeiteten Änderungen wird beschlossen.