Sitzung: 23.05.2017 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 072/2017
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 7 beigefügt.
Herr Fuchte erläutert den Sachverhalt. Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nottuln mit den angemerkten Korrekturen (siehe Anlage 2) wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
3. Die Sortimentsliste (siehe Anlage 2; S. 70-74, Tab. 13) für die Gemeinde Nottuln („Nottulner Liste“) wird beschlossen.
4. Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:
- Ortszentrum Nottuln (siehe Anlage 2, S. 49, Abb. 18)
- Nahversorgungszentrum Appelhülsener Straße (siehe Anlage 2, S. 53, Abb. 19)
- Nahversorgungszentrum Appelhülsen (siehe Anlage 2, S. 55, Abb. 20)
werden beschlossen.