Sitzung: 30.03.2004 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
10.3 |
Einfache Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 "Nieresch" gem. § 13 BauGB – vereinfachtes
Verfahren - hier: Änderung der textlichen
Festsetzung zur "Äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen" lfd. Nr.
1 Punkt C Vorlage 66/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 13
beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Änderung der textlichen
Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Nieresch“ wird als Satzung beschlossen.
Nebengebäude (Garagen und andere),
die im Bebauungsplan beiderseits der seitlichen Grundstücksgrenzen ausgewiesen
sind, müssen mit Flachdächern versehen und in ihrer Gestaltung gegenseitig
angepasst werden.
Satteldächer sind zulässig, wenn
sie sich in der Dachneigung und der äußeren Gestaltung (Dachsteine oder
-ziegel) dem Hauptdach anpassen.
Abstimmungsergebnis: |
|
einstimmig
angenommen |