Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

6.1

 

Bürgerbegehren zum Erhalt der Musikschule

Vorlage 71/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Ratsherr Schulz beantragt zu Beginn der Beratungen zu diesem TOP eine nicht öffentliche Beratung. Damit erklärt sich der Rat einverstanden. Der Bürgermeister schließt die öffentliche Sitzung und eröffnet zu diesem TOP die nicht öffentliche Sitzung.

 

 

Der Bürgermeister begrüßt zu diesem TOP die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Frau Marlen Daams und Frau Bettina Palm. Sie stehen den Ratsmitgliedern zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

 

Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt. Er stellt klar, dass der Rat zuerst über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen muss.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

1. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird festgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

 

 

 

Anschließend erläutert der Beigeordnete die Vorschläge der Bürgerinitiative aus dem Schreiben vom 25. März 2004. Dieses Schreiben ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt. Diese Vorschläge werden im Rat ausführlich beraten; dabei beantworten Frau Daams und Frau Palm die Fragen der Ratsmitglieder.

 

Im Laufe der Beratungen beantragt Ratsherr Haase für die SPD-Fraktion eine Sitzungsunterbrechnung. Dieser Unterbrechung stimmt der Rat zu.

 

Sitzungsunterbrechung von 21.45 Uhr bis 22.03 Uhr

 

Nach Wiedereinstieg in die Beratungen schlägt der Bürgermeister vor, die Punkte 1 bis 8 jeweils einzeln zu formulieren und darüber abzustimmen.

 

Mit dieser Regelung ist der Rat einverstanden sowie die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, Frau Daams und Frau Palm.

 

Die Vorschläge werden wie folgt formuliert:

 

1.         Der Musikschulverein erhält kostenlos Räume und die vorhandenen spielbereiten Instrumente von der Gemeinde.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Rat einstimmig einverstanden.

 

 

2.         Die Ensembles soll der Musikschulverein weiterführen.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Rat einstimmig einverstanden.


 

3.         Der Musikschulverein bekommt ein einmaliges Startkapital von 5.000 €.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Rat einstimmig einverstanden.

 

 

4.         Der Musikschulverein erhält jährlich einen Zuschuss von 5.000 €, um eine Verwaltungskraft bezahlen zu können.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens einverstanden. Der Rat ist mit 32 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einverstanden.

 

 

5.         Es wird von der Gemeinde ein Sozialfonds eingerichtet, der Ermäßigungen für die niedrigen Einkommensgruppen vorsieht und eine Familienermäßigung von zehn Prozent pro Kind beinhaltet; der Fonds wird von der Gemeinde verwaltet. Er soll eine Mindestlaufzeit von sechs Jahren haben.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Rat einstimmig einverstanden.

 

 

6.         Die an der Musikschule derzeit beschäftigten Lehrer sollen die Möglichkeit erhalten, sich selbständig zu machen. Für die Überführung in eine Selbständigkeit soll den Lehrern in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung eine fachkompetente Unternehmensberatung, die von der Gemeinde bezahlt wird, zur Seite gestellt werden.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Rat einstimmig einverstanden.

 

 

7.         Sofern mindestens acht Lehrer sich als eigener Verein oder in einer anderen Rechtsform zusammenschließen, soll diesem Verein oder dieser anderen Rechtsform eine einmalige Starthilfe von 30.000 €, evtl. auf sechs Jahre gestaffelt, für musisch-pädagogische Begleitung und musik-pädagogische Beratung von Eltern und Musikschülern zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Rat einstimmig einverstanden.

 

 

8.         Die Laufzeit des Vertrages der Gemeinde mit dem Musikschulverein soll sechs Jahre sein und sich dann jeweils, sofern er nicht von einer Seite gekündigt wird, um zwei Jahre automatisch verlängern.

 

Mit dieser Formulierung erklären sich die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens und der Rat einstimmig einverstanden.

 

Nach dieser Abstimmung mit den Verantwortlichen des Bürgerbegehrens fasst der Rat folgenden weiteren Beschluss:


 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens über die Rücknahme des Bürgerbegehrens zu vereinbaren und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll die unter 1 bis 8 von der Bürgerinitiative mit Schreiben vom 25.03.2004 genannten Punkte mit den in der Ratssitzung am 30.03.2004 beschlossenen Änderungen beinhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen

 

 

Nach der Beschlussfassung bedankt sich Frau Daams bei den Ratsmitgliedern.