Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Vorlage 071/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 10 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert kurz die Thematik. Die Festsetzung, dass künftige Ein- und Ausfahrten entlang der Appelhülsener Straße eingerichtet werden dürfen, wurde bereits in der vorherigen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I+II“ beschlossen. Die Genehmigung einer Ein- und Ausfahrt wird im Einzelfall geprüft.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Industriepark I+II“ (siehe Anlage 2) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.