Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Vorlage 072/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 9 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert die Thematik. Nach Rücksprache mit den Parteien werden folgende Punkte in das Einzelhandelskonzept aufgenommen:

  1. Verkleinerung des Versorgungsbereiches auf Höhe des EDEKA-Marktes. Hier wird der Versorgungsbereich bis zum ZOB verlegt und verläuft nicht weiterhin durch den Rhodepark.
  2. Zum Thema Neuansiedlung von „Floristikbetrieben“ soll der Gutachter Stellung nehmen.

Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.

2. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2) wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.

3. Die Sortimentsliste (siehe Anlage 2; S. 70-74, Tab. 13) für die Gemeinde Nottuln („Nottulner Liste“) wird beschlossen.

4. Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:

-         Ortszentrum Nottuln (siehe Anlage 2, S. 49, Abb. 18)

-         Nahversorgungszentrum Appelhülsener Straße (siehe Anlage 2, S. 53, Abb. 19)

-         Nahversorgungszentrum Appelhülsen (siehe Anlage 2, S. 55, Abb. 20)

werden beschlossen.