Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 072/2017
Vorlage 072/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 9 beigefügt.
Herr Fuchte erläutert die Thematik. Nach Rücksprache mit den Parteien werden folgende Punkte in das Einzelhandelskonzept aufgenommen:
- Verkleinerung des Versorgungsbereiches auf Höhe des EDEKA-Marktes. Hier wird der Versorgungsbereich bis zum ZOB verlegt und verläuft nicht weiterhin durch den Rhodepark.
- Zum Thema Neuansiedlung von „Floristikbetrieben“ soll der Gutachter Stellung nehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen werden beschlossen.
2. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2) wird als Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
3. Die Sortimentsliste (siehe Anlage 2; S. 70-74, Tab. 13) für die Gemeinde Nottuln („Nottulner Liste“) wird beschlossen.
4. Die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche:
- Ortszentrum Nottuln (siehe Anlage 2, S. 49, Abb. 18)
- Nahversorgungszentrum Appelhülsener Straße (siehe Anlage 2, S. 53, Abb. 19)
- Nahversorgungszentrum Appelhülsen (siehe Anlage 2, S. 55, Abb. 20)
werden beschlossen.