Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann weist in seinen Erläuterungen darauf hin, dass aus Gründen der Rechtssicherheit die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nottuln an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes im Rahmen einer Neufassung angepasst wird.

Bezüglich des Hinweises zur gleichlautenden Regelung „Mitteilungspflicht“ in den §§ 15 und 24 hier folgende ergänzende Erläuterung der Betriebsleitung:

 

§ 15 regelt den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungsanlagen hinter der Wasseruhr, d.h. den Betrieb der Kundenanlage. § 24 regelt die durch den Kunden beabsichtigte Einstellung der Wasserversorgung. Für beide Regelungen gilt, dass ein Wechsel des Grundstückseigentümers der Gemeinde mitzuteilen ist, da die Verpflichtungen sowohl aus § 15 als auch aus § 24 auf den neuen Grundstückseigentümer übergehen. Während also der Wortlaut zur Mitteilungspflicht jeweils identisch ist, ergibt sich der Unterschied aus dem Zusammenhang der jeweiligen Regelungen.

 


Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.