Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

 

6.

 

Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln;

hier: Musikwerkstatt Nottuln GmbH

Vorlage 92/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt. Im Verlauf seiner Ausführungen regt er an, der Musikwerkstatt Nottuln im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel einen Zuschuss in Höhe von 530,54 € zu gewähren. Im übrigen regt er an, die Kulturförderrichtlinien der Gemeinde Nottuln zu überdenken und sie nach Klärung der „Musikschulfrage“ der dann neuen Situation anzupassen.

 

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache beantragt Ratsfrau Jürgens für die SPD-Fraktion, der Musikwerkstatt Nottuln GmbH die beantragte Förderung für 2004 in Höhe von 990,00 € zu gewähren. Die entstehenden Mehrkosten hierfür sollen durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen gedeckt werden.

 

Die Vertreter der übrigen Ratsfraktionen sprechen sich für eine Förderung in Höhe des von der Verwaltung vorgeschlagenen Betrages aus. Der Vorsitzende legt Wert auf die Feststellung, dass es sich um eine einmalige Förderung handelt, aus der keine Rechte für die Zukunft abgeleitet werden können. Im übrigen sollten die Richtlinien grundsätzlich überdacht werden.

 

Nach Abschluss der Beratungen lehnt der Ausschuss den Antrag der Ratsfrau Jürgens für die SPD-Fraktion mit 14 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen ab.

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Der Musikwerkstatt Nottuln GmbH wird auf Antrag vom 10.6.2003, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, ein Zuschuss in Höhe von 530,54 € gewährt.

Diese Förderung erfolgt im Rahmen der jährlichen Pauschalförderung für Kulturarbeit im Jahr 2004.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen