Sitzung: 23.03.2004 Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit
Beschluss: einstimmig angenommen
6. |
Kulturförderrichtlinien der
Gemeinde Nottuln; hier: Musikwerkstatt Nottuln GmbH Vorlage 92/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5
beigefügt.
Beigeordneter Fallberg erläutert den Sachverhalt. Im
Verlauf seiner Ausführungen regt er an, der Musikwerkstatt Nottuln im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Budgetmittel einen Zuschuss in Höhe von 530,54 € zu
gewähren. Im übrigen regt er an, die Kulturförderrichtlinien der Gemeinde
Nottuln zu überdenken und sie nach Klärung der „Musikschulfrage“ der dann neuen
Situation anzupassen.
Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache beantragt
Ratsfrau Jürgens für die SPD-Fraktion, der Musikwerkstatt Nottuln GmbH die
beantragte Förderung für 2004 in Höhe von 990,00 € zu gewähren. Die
entstehenden Mehrkosten hierfür sollen durch Einsparungen bei anderen
Haushaltsstellen gedeckt werden.
Die Vertreter der übrigen Ratsfraktionen sprechen sich für
eine Förderung in Höhe des von der Verwaltung vorgeschlagenen Betrages aus. Der
Vorsitzende legt Wert auf die Feststellung, dass es sich um eine einmalige Förderung
handelt, aus der keine Rechte für die Zukunft abgeleitet werden können. Im
übrigen sollten die Richtlinien grundsätzlich überdacht werden.
Nach Abschluss der Beratungen lehnt der Ausschuss den
Antrag der Ratsfrau Jürgens für die SPD-Fraktion mit 14 Nein-Stimmen und 3
Ja-Stimmen ab.
Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Musikwerkstatt Nottuln GmbH
wird auf Antrag vom 10.6.2003, im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Budgetmittel, ein Zuschuss in Höhe von 530,54 € gewährt.
Diese Förderung erfolgt im Rahmen
der jährlichen Pauschalförderung für Kulturarbeit im Jahr 2004.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |