Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

Herr Westebbe erläutert die Ermächtigungsübertragungen. Er macht deutlich, dass ohne die großen Projekte in diesem Jahr die Summe der Ermächtigungsübertragungen auf dem Niveau der Vorjahre liegt. Weiterhin führt er aus, für die Ermächtigungsübertragungen künftig keine Sonderrücklage mehr zu bilden, da es sich hierbei um eine Kannbestimmung handelt und die Höhe des Eigenkapitals damit auch nicht beeinflusst wird. Die Transparenz bleibt bestehen, da die Ermächtigungsübertragungen auch künftig von der Politik beschlossen werden müssen.


Beschluss:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 9.293.660,93 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2017 bis 2020 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Ermächtigungsübertragung wird in den künftigen Jahresabschlüssen buchhalterisch nicht mehr in einer Sonderrücklage erfasst.