Sitzung: 10.03.2004 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.1 |
45. Änderungsplan zum
Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln, Bebauungsplanentwurf Nr. 97 „Sondergebietsflächen
für die Landwirtschaft und Windenergienutzung“; hier: Bürger- und
Behördenbeteiligung sowie Offenlegungsbeschlüsse Vorlage 67/2004 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.
Die
Ausschussvorsitzende begrüßt die Gutachterin Frau Bredemann und schlägt vor,
über jeden einzelnen Punkt der Abwägung gesondert zu beraten und abstimmen zu
lassen.
1.
Landschaftsverband Westfalen Lippe – Westfälisches Amt für Denkmalpflege
Nach einer
kontroversen Diskussion lehnt der Ausschuss mit 8 Ja und 9 Nein Stimmen
folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung ab:
Dem Antrag
wird entsprochen. Der Abstand wird auf 750 m erweitert.
Frau
Bredemann nimmt zu dem Beschluss noch einmal Stellung und erläutert, welche
Tragweite dieser Beschluss hat.
Daraufhin
stellen der sachkundige Bürger Aldenborg und die sachkundige Bürgerin
Röing-Franke den Antrag über diesen Punkt noch einmal abstimmen zu lassen, da
sich durch die ergänzende Erläuterung der Sachverhalt anders darstellt.
Ratsherr
Winkler verlässt zur Abstimmung den Sitzungssaal.
Dem Antrag
wird mit 11 Ja und 5 Nein Stimmen entsprochen.
Bei der
erneuten Abstimmung fasst der Ausschuss mit 10 Ja und 3 Nein Stimmen bei einer
Stimmenthaltung den Beschluss:
Dem Antrag
wird entsprochen. Der Abstand wird auf 750 m erweitert.
Im
Anschluss an die Abstimmung kehrt Ratsherr Winkler zurück.
2.
Forstamt Münster / Landwirtschaftskammer
Nach
kurzer Aussprache fasst der Ausschuss mit 9 Ja, 3 Nein-Stimmen und 5
Stimmenthaltungen folgenden Beschluss:
Der
Anregung wird entsprochen.
3.
Kath. Kirchengemeinde St. Martinus Nottuln
Nach
kurzer Aussprache fasst der Ausschuss mit 13 Ja Stimmen und 3 Stimmenthaltungen
folgenden Beschluss:
Der
Anregung wird nicht entsprochen.
4.
Bezirksregierung Münster
Ohne
Aussprache nimmt der Ausschuss die Ausführungen zur Kenntnis
5.
Stadt Billerbeck
Ohne
Aussprache nimmt der Ausschuss die Ausführungen zur Kenntnis
6.
Bischöfliches Generalvikariat Münster
Ohne
Aussprache nimmt der Ausschuss die Ausführungen zur Kenntnis
8.
Landesbetrieb Straßenbau
Nach einer
kurzen Erläuterung durch Frau Bredemann nimmt der Ausschuss ohne Aussprache den
Punkt unter Teilbereich 1, Windfeld Hastehausen zur Kenntnis.
Zum Teilbereich
2, Windfeld Horst wird mit 9 Ja, einer Nein-Stimme und 6 Stimmenthaltungen der
Anregung entsprochen.
17.
Wehrbereichsverwaltung West
Nach den
Ausführungen von Frau Bredemann fasst der Ausschuss mit 13 Ja und 3
Enthaltungen den Beschluss:
Den Anregungen
wird entsprochen.
18.
Kreis Coesfeld, Abt. Regionalplanung und Bauleitplanung
Stellungnahme
zum FNP:
Nach
kurzer Aussprache und Erläuterungen von Frau Bredemann fasst der Ausschuss mit
12 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen folgenden Beschluss:
Den
Anregungen wird entsprochen.
Stellungnahme
zum B-Plan:
Hierzu
fasste der Ausschuss ohne Aussprache mit 11 Ja Stimmen und 5 Enthaltungen den
Beschluss:
Den
Anregungen wird entsprochen. Der textlichen Festsetzung innerhalb der baulichen
Nutzung wird hinzugefügt „Die Genehmigungsfähigkeit der ansonsten nach § 35
BauGB zulässigen Vorhaben bleibt unberührt“.
Kreis
Coesfeld, Abt. Untere Landschaftsbehörde
Ohne
Aussprache nimmt der Ausschuss den Hinweis einstimmig zur Kenntnis.
19.
Deutsche Telekom AG
Ohne
Aussprache fasste der Ausschuss mit 14 Ja Stimmen und zwei Stimmenthaltungen
den Beschluss:
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahren
berücksichtigt.
21.
Staatliches Umweltamt
Nach
kurzer Aussprache und Erläuterungen von Frau Bredemann fasst der Ausschuss
folgende Beschlüsse:
zu 1. Lärm
mit 14 Ja
Stimmen, 2 Enthaltungen
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen des Genehmigungsverfahren
beachtet.
zu 2.
Schattenwurf
mit 14 Ja
Stimmen, 2 Enthaltungen
Der
Anregung wird entsprochen.
Bürgeranhörung
zu 1.
fasst der Ausschuss einstimmig den Beschluss:
Der
Anregung wird entsprochen.
zu 2.
fasst der Ausschuss nach den Erläuterungen von Frau Bredemann mit 12 Ja- und 3
Nein-Stimmen bei einer Stimmenthaltung den Beschluss:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
zu 3.
beschließt der Ausschuss mit 12 Ja-Stimmen, drei Nein Stimmen und einer
Enthaltung:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
zu 4.
fasst der Ausschuss mit 12 Ja Stimmen, drei Nein Stimmen und einer Enthaltung
folgenden Beschluss:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
Die Punkte
5. und 6. werden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen.
zu 7.
beschließt der Ausschuss mit 9 Ja Stimmen, zwei Nein Stimmen und 5
Enthaltungen:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
zu 8.
beschließt der Ausschuss mit 13 Ja Stimmen, drei Nein Stimmen:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
zu 9.
fasst der Ausschuss mit 13 Ja Stimmen, drei Nein-Stimmen folgenden Beschluss:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
zu 10.
beschließt der Ausschuss mit 12 Ja Stimmen, einer Nein-Stimme und drei
Enthaltungen:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
zu 11.
fasst der Ausschuss mit 9 Ja Stimmen, zwei Nein Stimmen und 5 Enthaltungen
folgenden Beschluss:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
zu 12.
fasst der Ausschuss mit 13 Ja Stimmen, drei Nein-Stimmen folgenden Beschluss:
Die
Anregung wird zurückgewiesen.
Im
Anschluss an die Aussprache stellt Ratsherr Hübner folgenden Antrag:
Die
generelle Entfernung der WKA bis zur nächstgelegenen Wohnbebauung soll auf 750
m festgesetzt werden.
Der Antrag
wird mit drei Ja, 12 Nein Stimmen und einer Stimmenthaltung abgelehnt.
Im
Anschluss fasst der Ausschuss folgende Beschlüsse
Beschlüsse:
Abstimmungsergebnis
zu 1.
10 Ja
Stimmen, drei Nein Stimmen, drei Enthaltungen
1.
Der
45. Änderungsplan zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln wird unter
Berücksichtigung der zu dieser Sitzung vorgenommenen Abwägung einschl.
Erläuterungsbericht für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht
öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis zu 2.
9 Ja Stimmen, zwei Nein Stimmen, 5
Enthaltungen
2.
Der
Bebauungsplanentwurf Nr. 97 „Sondergebietsflächen für die Landwirtschaft und
Windenergienutzung“ wird unter Berücksichtigung der zu dieser Sitzung
vorgenommenen Abwägung einschl. Begründung für die Dauer eines Monats zu
jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.