4.3

 

Einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Nieresch" gem. § 13 BauGB – vereinfachtes Verfahren -

hier: Änderung der textlichen Festsetzung zur "Äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen" lfd. Nr. 1 Punkt C

Vorlage 66/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Ausschuss fasst ohne Aussprache mit 13 Ja Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss

 

Beschluss:

(Als Empfehlung an den Gemeinderat)

Die Änderung der textlichen Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Nieresch“ wird als Satzung beschlossen.

 

Nebengebäude (Garage und andere), die im Bebauungsplan beiderseits der seitlichen Grundstücksgrenzen ausgewiesen sind, müssen mit Flachdächern versehen und in ihrer Gestaltung gegenseitig angepasst werden.

Satteldächer sind zulässig, wenn sie sich in der Dachneigung und der äußeren Gestaltung (Dachsteine oder -ziegel) dem Hauptdach anpassen.