Sitzung: 10.03.2004 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
4.3 |
Einfache Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 "Nieresch" gem. § 13 BauGB – vereinfachtes
Verfahren - hier: Änderung der textlichen
Festsetzung zur "Äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen" lfd. Nr.
1 Punkt C Vorlage 66/2004 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.
Der
Ausschuss fasst ohne Aussprache mit 13 Ja Stimmen und einer Enthaltung
folgenden Beschluss
Beschluss:
(Als Empfehlung an den Gemeinderat)
Die Änderung der textlichen
Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Nieresch“ wird als Satzung beschlossen.
Nebengebäude (Garage und andere),
die im Bebauungsplan beiderseits der seitlichen Grundstücksgrenzen ausgewiesen
sind, müssen mit Flachdächern versehen und in ihrer Gestaltung gegenseitig
angepasst werden.
Satteldächer sind zulässig, wenn
sie sich in der Dachneigung und der äußeren Gestaltung (Dachsteine oder
-ziegel) dem Hauptdach anpassen.