Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Herr Korkmaz erläutert den Sachverhalt.

Im Verlauf der Diskussion wird bei den Fraktionen die Zerrissenheit für die Umsetzung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen, Ausschuss für Familie, Soziales, Bildung und Freizeit, Betriebsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss) deutlich. Für eine Umsetzung stehen der erhöhte Arbeitsaufwand, die Anerkennung und die Stärkung des Ehrenamtes. Gegen eine Umsetzung sprechen die schlechte Haushaltslage und eine zu unterstellende Selbstbedienungsabsicht. Auf Antrag von Ratsherrn Andreas Winkler erfolgt zu der Änderungssatzung zur Hauptsatzung für die Gemeinde Nottuln vom 31.01.2017 zu § 8 Abs. 3 Buchstaben a bis f und zu § 8 Abs. 3 Buchstabe g eine getrennte Abstimmung. Bei der Abstimmung zu dem Beschluss b) nehmen die Ausschussvorsitzenden der betroffenen Ausschüsse nicht teil. Ratsherr Markus Lunau weist darauf hin, dass die Ratsherren Wolf-Herbert Haase und Paul Leufke bereits eine Entschädigung für ihre Tätigkeit als stellvertretende Bürgermeister erhalten. Somit besteht rechtlich kein Anspruch auf eine Entschädigung in der Funktion des Ausschussvorsitzenden. Die Mehrbelastung im Haushalt reduziert sich damit auf 5.085,60 €.

 

Beschluss:

a) Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die im Sachverhalt dargestellte Änderungssatzung (§ 8 Abs. 3 Buchstaben a bis f) zur Hauptsatzung für die Gemeinde Nottuln.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen

b) Der Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die im Sachverhalt dargestellte Änderungssatzung (§ 8 Abs. 3 Buchstabe g) zur Hauptsatzung für die Gemeinde Nottuln.

Abstimmungsergebnis:
Stimmengleichheit

Ja: 13

Nein: 13

Enthaltung: 4

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt (§ 50 Abs. 1 Satz 2 GO NRW).