Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Vorlage 006/2017 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

Die Grünen Fraktion, erläutert den von ihnen gestellten Antrag. Es wird daraufhin gewiesen, dass in den meisten Fällen keine rechtliche Handhabe gegen Mastbetriebe besteht.

Herr Fuchte erörtert, dass die aktuellen Vorhaben in Buxtrup und Hövel durch die Verwaltung dahingehend akribisch geprüft werden, ob eine Verweigerung des Einvernehmens möglich ist. Das Vorhaben in Buxtrup liegt im Landschaftsplan Buldern. Hier werden gewerbliche Tierhaltungsanlagen ausnahmsweise zugelassen. Somit kann eine Verweigerung des Vorhabens ausgesprochen werden.

Dem Vorhaben in Hövel stehen keine Möglichkeiten der Verweigerung entgegen. Die Rückmeldefrist der Verwaltung zu diesem Vorhaben läuft am 25.01.2017 aus, somit wird dem Vorhaben indirekt stattgegeben. Zudem sei ein Antrag für ein weiteres Vorhaben an der Roruper Straße eingegangen. Dies wird derzeit geprüft.

Die CDU fügt hinzu, dass nicht nur die Verweigerung solcher Vorhaben oder eine Gesetzesänderung die Gesamtsituation in Deutschland ändern würde, sondern dass auch eine Verhaltensänderung bei den Kunden solcher Fleischprodukte erfolgen muss.

Herr Haase merkt an, dass die Streichung des vorletzten Satzes in dem Beschlussvorschlag, die Haltung bzw. Ablehnung der Politik gegenüber Mastbetrieben noch einmal bekräftigen könnte. Der Vorschlag wird mehrheitlich angenommen.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung berichtet über die beantragten Neubauten von Hähnchenmastanlagen auf dem Gemeindegebiet. Der Gemeindeentwicklungsausschuss beschließt, dass Mastanlagen, bei denen eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Menschen nicht auszuschließen ist, unabhängig von der eventuellen rechtlichen Zulässigkeit, auf Nottulner Gebiet nicht gewünscht sind. Bei Gesprächen mit Betreibern und/oder Investoren wird dem Ausdruck gegeben.