Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 21 beigefügt.

Ratsherr Dammann nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil.


Beschluss:

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „Beidseits Potthoff“ vom 23.10.2012 wird durch folgenden Beschluss ersetzt:

Die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Zwischen Potthoff und Nonnenbach“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).

Ziel des Planverfahrens ist die Ermöglichung einer Nachverdichtung in Verbindung mit einer geordneten und stärker verdichteten städtebaulichen Entwicklung (insbesondere bauliche Fassung der Ortsdurchfahrt, Schaffung von Wegebeziehungen).