Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

 

8.1

 

Widmung von Straßen im Gemeindegebiet;

Vorlage 41/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die im Sachverhalt aufgeführte Straßen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als Gemeindestraßen eingestuft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen