Sitzung: 17.02.2004 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
8.1 |
Widmung von Straßen im
Gemeindegebiet; Vorlage 41/2004 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3
beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die im Sachverhalt aufgeführte
Straßen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz gewidmet und gemäß § 3
Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als Gemeindestraßen eingestuft.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |