Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.

Betriebsleiter Scheunemann weist in seinen Erläuterungen darauf hin, dass die gestiegenen umzulegenden Gesamtkosten eine Erhöhung der Trinkwassergebühr erforderlich machen und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

Eine Übersicht zur Entwicklung der Trinkwassergebühren von 1997 bis 2017 ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung vom 21.12.2016 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung in der zur Zeit gültigen Fassung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.