Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Frau Block stellt den Sachverhalt dar. Der 2. Nachtragshaushalt 2016 beinhaltet den Bau von Flüchtlingsunterkünften an drei Standorten (Baukosten: 4,5 Mio. €). Zur Finanzierung ist eine Kreditermächtigung in Höhe von 4,0 Mio. € unumgänglich. Sie macht deutlich, dass eine Kreditaufnahme nur dann erfolgt, wenn die Notwendigkeit besteht. Gemäß den Aussagen der Bezirksregierung in Arnsberg wird die Gemeinde Nottuln im Januar/Februar 2017 mit der Zuweisung von weiteren 100 Personen rechnen müssen. Ohne den Ersatz des ehemaligen Hauptschulgebäudes als Flüchtlingsunterkunft wird die Gemeinde den Platzbedarf nicht decken können, so Frau Block.

Im Verlauf der weiteren Diskussion wird deutlich, dass aufgrund der nicht zu kalkulierenden Entwicklung der Flüchtlingszahlen der Bau der Unterkünfte nur im Rahmen des Bedarfs erfolgen muss.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nottuln den am 08.11.2016 vorgelegten Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen zu beschließen.