Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 6 beigefügt.

Herr Korkmaz stellt den Sachverhalt dar. Er informiert, dass der von der UBG-Fraktion zu beratende Antrag und die dort dargelegte Regelung aus rechtlicher Sicht nicht umzusetzen ist. Im Verlauf der weiteren Diskussion wird jedoch deutlich, dass die Bürger künftig intensiver über ihr Widerspruchsrecht bei der Datenübermittlung der Meldebehörde für die im Bundesmeldegesetz festgelegten Zwecke informiert werden sollen. Dies kann bei den An- und Ummeldungen der Bürger geschehen. Die Bürgermeisterin favorisiert einen eventuellen Hinweis auf der Homepage sowie in der lokalen Presse. Im Anschluss an diese Beratung zieht Ratsherr Hauk-Zumbülte den Antrag der UBG-Fraktion vom 27.10.2016 zurück.