Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Vorlage 215/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Fuchte erläutert im Vorfeld den aktuellen Anlass für die Änderung des Aufstellungsbeschlusses. Die vorgeschlagene Abgrenzung des Geltungsbereiches wird reduziert und konzentriert sich auf den nördlichen Bereich der Bundesstraße 525, somit ist der kompaktere Bereich schneller umsetzbar. Der Bebauungsplan wird einen entscheidenden Faktor bei dem städtebaulichen Erscheinungsbild der künftigen Ortsdurchfahrt besitzen. Eine dichtere und mehrgeschossige Bebauung ist für diesen Bereich prädestiniert.

Herr Wesseler (Architekturbüro AIG) stellt einen ersten Entwurf für ein Neubauvorhaben (Potthof 5) vor. In der anschließenden Diskussion wird das Planverfahren im Gremium begrüßt. Das vorgestellte Vorhaben jedoch insbesondere im Hinblick auf die Geschossigkeit, als verbesserungsfähig angesehen. Dies soll im weiteren Planverfahren beabsichtigt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 133 „Beidseits Potthoff“ vom 23.10.2012 wird durch folgenden Beschluss ersetzt:

Die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133 „Zwischen Potthoff und Nonnenbach“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird beschlossen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB).

Ziel des Planverfahrens ist die Ermöglichung einer Nachverdichtung in Verbindung mit einer geordneten und stärker verdichteten städtebaulichen Entwicklung (insbesondere bauliche Fassung der Ortsdurchfahrt, Schaffung von Wegebeziehungen).