Sitzung: 11.02.2004 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
5.1 |
Widmung von Straßen im
Gemeindegebiet; Vorlage 41/2004 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die im Sachverhalt aufgeführte
Straßen werden gemäß 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß § 3
Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als Gemeindestraßen eingestuft.