Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

5.1

 

Widmung von Straßen im Gemeindegebiet;

Vorlage 41/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Die im Sachverhalt aufgeführte Straßen werden gemäß 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als Gemeindestraßen eingestuft.