Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 03

 

 

4.1

 

Bebauungsplan Nr. 104 "Franz-Rhode-Platz

hier: Aufstellungsbeschluss

Vorlage 49/2004

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Stroetmann sowie die Mitarbeiter des Planungsbüros Pfeiffer Ellermann Preckel. Er schlägt dem Ausschuss vor, den zu beratenden TOP 4.1 anhand der Ausführungen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abzuarbeiten. Dem stimmt de Ausschuss einstimmig zu.

 

Die Ausführungen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sind als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt.

 

Schwerpunktmäßig werden folgende Inhalte des geplanten Bebauungsplanes Nr. 104 „Franz-Rhode-Platz“ erörtert:

 

1. Verkehrsführung, Gestaltung der Parkplätze (Kunden, Park and Ride) und des Busbahnhofes einschließlich der Parkplätze für Busse

 

Hierzu wird vorgebracht, dass in die Planung eine sehr großzügige Verkehrsführung zum und vom Einkaufsmarkt eingeflossen sind.

                  Linksabbiegerspur Heriburgstraße auf das Gelände des geplanten Marktes.

Rechtsabbiegerspur Daruper Straße vom Ortskern kommend auf das geplante Gelände

Linksabbiegerspur von Darup kommend von der Daruper Straße auf das Einkaufsgelände.

 

         Zu den Parkplätzen wird folgende Kritik geäußert

Die Stellplätze, die am Vorkassenbereich geplant sind, werden doppelt erschlossen. Wenn dieses anders geplant würde, könnten ca. 6,5 Meter Längeneinsparung erfolgen

Die Busparkplätze für den RVM können entfallen, Pausen könnten auch an anderen Stellen erfolgen,

Die Ausmaße des Busbahnhofes sind für Nottuln überdimensioniert.

Durch Überarbeitung und eine entsprechende Verkleinerung der Flächen, müßte in den Rhode-Park nicht in der geplanten Form eingegriffen werden.

 

Zur Gestaltung der Straßen sagen der Investor sowie das Planungsbüro nochmalige Gespräche mit der Bezirksregierung, der Kreisverwaltung sowie dem Landesbetrieb Straßenbau zu, da es auch nicht in ihrem Interesse liegt, eine überdimensionierte Verkehrsführung zu realisieren.

 

Die Gestaltung der P+R Parkplätze sowie des Busbahnhofes sind Vorgaben des RVM.

 

 

         2. Gesamtgestaltung des Einkaufsgeländes und des Marktes

 

Es wird angemerkt, dass das Gelände in seiner natürlichen Gegebenheit genutzt werden sollte.

Dass die Abgrabung des Geländes zur Daruper Straße zu tief sei.

Dass die Ausrichtung des Marktes um 180° gedreht werden sollte, um die Verbindung zum Ortskern herzustellen.

Wenn die Ausrichtung des Marktes in der Art bleiben sollte wie geplant, solle eine optische Gestaltung zum Franz-Rhode-Park realisiert werden.

Einfriedung entlang der Daruper Straße durch eine Hecke

 

        

Hier wird seitens des Investors an der Planung des Geländes und der Ausrichtung des Marktes festgehalten.

Der Eingrünung  wird zugestimmt, wenn sie nicht die Sicht auf das Gelände zu sehr einschränkt

 

Nach einer sehr intensiv und kontrovers geführten Aussprache, in der alle Fraktionen ein Statement zur oder gegen die Verwirklichung der geplanten Bebauung auf dem Franz-Rhode-Platz abgeben, fasst der Ausschuss mit 15 Ja- und 3 Nein Stimmen folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

a)   Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 „Franz-Rhode-Platz“ wird beschlossen. Der in der Sitzung ausgehängte Planentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

     

Das Bebauungsplangebiet umfasst die Fläche des heutigen Franz-Rhode-Platzes in seiner Nutzung als P+R Parkplatz und zentraler Omnibusstandort sowie Teile des bisherigen Franz-Rhode-Parks, nördlich bis hin zum Nonnenbach, in der südlichen Begrenzung einschließlich Daruper Straße ohne Gehweg, bis zum Kreuzungsbereich Heriburgstraße, Daruper Straße und Oberstockumer Weg, im westlichen Bereich verläuft die Grenze des Plangebietes zwischen historischem Teich und nachträglich angelegtem Teich in einem Winkel von etwa 80 ° zur Daruper Straße und in der östlichen Ausdehnung einschließlich Heriburgstraße ohne Gehweg von der Kreuzung Daruper Straße bis zur Nonnenbachbrücke. Beide Straßen jedoch nur insoweit, als sie parallel vor dem Bebauungsplangebiet verlaufen.