Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt. Herr Christian Trost, Steuerberater bei der Concunia GmbH, erläutert den Sachverhalt anhand einer Powerpoint-Präsentation, die dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7.1 beigefügt ist. Er und auch die Verwaltung empfehlen die Abgabe der Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG. Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Zum 01.01.2017 wird die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG abgegeben.