Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 8, Enthaltungen: 2

Vorlage 161/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 6 beigefügt.

Die CDU merkt an, dass bisherige Entscheidungen ohne Einvernehmen der benachbarten Eigentümer i. d. R. abgelehnt wurden und zudem ein hohes juristisches Risiko vorliegt, da zurzeit kein Urteil zu Krematorien ohne Abschiedsraum vorliegt.

Ohne weitere Diskussion wurde der folgende Beschluss mehrheitlich gefasst.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Gemeinde Nottuln stimmt der Abwägung der zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ abgegebenen Stellungnahmen, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zu.
  2. Die vorliegende 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 109 „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“ (siehe Anlage 2) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.