Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Vorlage 167/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 4 beigefügt.

Aufgrund eines organisatorischen Fehlers liegt der Antrag des Gewerbetreibenden nicht in Papierform der Einladung bei. Die Anlage wird zur Ratssitzung am 8. November Vollständigkeit halber nachgereicht.

Die UBG merkt an, dass eine gestalterische Einflussnahme bzw. Festsetzung für den neuen Bebauungsstreifen entlang der Appelhülsener Straße erfolgen sollte, da hier eine repräsentative Ortseingang-Situation vorliegt.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Industriepark I+II“ mit der Zielstellung der Erweiterung des Baufeldes entlang der B 525 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird für den in Anlage 2 abgegrenzten Änderungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).