Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Vorlage 166/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

Die städtebauliche geordnete Nachverdichtung findet parteiübergreifend großen Zuspruch. Es wird daraufhin gewiesen, dass die ansässigen Betriebe bzw. aktuelle Nutzungen Bestandsrecht besitzen und somit die Nachverdichtung nicht entgegensprechen darf.


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 148 „Zwischen Lindenstraße und Münsterstraße“ mit der Zielstellung der Nachverdichtung im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB wird für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich eingeleitet (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB).