Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.
Beschluss:
1.
Der
Rat bekräftigt die hohe Bedeutung des stadtregionalen Alltagsradverkehrs als
integriertes Handlungsfeld in der Kommunalentwicklung.
2.
Der
Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine gleichlautende Vorlage (Beschlusspunkte 1 –
7) in den zuständigen Gremien der Kommunen der „Stadtregion Münster“ beraten
wird.
3.
Der
Rat beschließt, zur Förderung des Alltagsradverkehrs in der Stadtregion
vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse in den Gemeinden der Stadtregion, die stadtregionalen Velorouten (Anlage B)
als stadtregionale Entwicklungsziele im
Sinne eines längerfristigen Zielkonzepts.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Konkretisierung und Verwirklichung dieser stadtregionalen Velorouten im
Gemeindegebiet mit hoher Priorität zu verfolgen.
Auf allen 13 stadtregionalen
Velorouten wird in Kooperation mit den Straßenbaulastträgern (Kreise,
Landesbetrieb Straßenbau NRW) schrittweise und pragmatisch eine Verwirklichung
der stadtregionalen Mindestanforderungen (Anlage C) bis zu einem
verkehrssicheren und bedarfsgerecht funktionsfähigen Betrieb angestrebt. Es
gilt zudem, die stadtregionalen Velorouten in die örtliche und stadtregionale
Raum- und Mobilitätsentwicklung zu integrieren.
5.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die begleitende Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Qualifizierung der stadtregionalen Velorouten
gemeinsam mit den stadtregionalen Gemeinden und in enger Kooperation mit den
Straßenbaulastträgern zu betreiben. In diesem Rahmen sollen prozessbegleitend
eine aktivierende Öffentlichkeitsarbeit
betrieben sowie,
eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer
eröffnet und eine Unterstützer-Akquise initiiert (Kommunikationsstrategie)
werden.
Spätestens nach dem endgültigen Ausbau einer Route soll diese im Rahmen
einer gemeinsamen Marketingstrategie offensiv beworben werden.
6.
Der
Rat beschließt zur Förderung des Alltagsradverkehrs in der Gemeinde/
Stadtregion die Zubringer-, Tangential- und Bypass-Verbindungen im
Gemeindegebiet als kommunale
Entwicklungsziele im Sinne eines längerfristigen Zielkonzepts. Die Verwaltung
wird beauftragt, diese kommunalen Entwicklungsziele im Gemeindegebiet sowie
ihre Integration in der Gemeindeentwicklung mit hoher Priorität zu verfolgen.
7.
Es
wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung
des Alltagsradverkehrs im Sinne der genannten stadtregionalen und kommunalen
Entwicklungsziele auf der Grundlage gesonderter Entscheidungen erfolgen und auf
Antrag im Rahmen bestehender und budgetierter Förderprogramme des Landes NRW
(z. B. Förderprogramm Nahmobilität) bezuschusst werden können.
Die
Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den mitwirkenden Gemeinden und den
Straßenbaulastträgern ein Entwicklungs- und Investitionsprogramm mit Zeit- und
Kostenangaben zu den stadtregionalen Velorouten zu erarbeiten. Die Inhalte des
Programms sollen in Abstimmung mit der Bezirksregierung (Bewilligung und
Koordination der Fördermittel) erarbeitet werden.