Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 18 beigefügt.

 


Beschluss:

1.         Der Rat bekräftigt die hohe Bedeutung des stadtregionalen Alltagsradverkehrs als integriertes Handlungsfeld in der Kommunalentwicklung.

2.         Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine gleichlautende Vorlage (Beschlusspunkte 1 – 7) in den zuständigen Gremien der Kommunen der „Stadtregion Münster“ beraten wird.

3.         Der Rat beschließt, zur Förderung des Alltagsradverkehrs in der Stadtregion vorbehaltlich gleichlautender Beschlüsse in den Gemeinden der Stadtregion, die stadtregionalen Velorouten (Anlage B) als stadtregionale Entwicklungsziele im Sinne eines längerfristigen Zielkonzepts.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Konkretisierung und Verwirklichung dieser stadtregionalen Velorouten im Gemeindegebiet mit hoher Priorität zu verfolgen.

Auf allen 13 stadtregionalen Velorouten wird in Kooperation mit den Straßenbaulastträgern (Kreise, Landesbetrieb Straßenbau NRW) schrittweise und pragmatisch eine Verwirklichung der stadtregionalen Mindestanforderungen (Anlage C) bis zu einem verkehrssicheren und bedarfsgerecht funktionsfähigen Betrieb angestrebt. Es gilt zudem, die stadtregionalen Velorouten in die örtliche und stadtregionale Raum- und Mobilitätsentwicklung zu integrieren.

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die begleitende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Qualifizierung der stadtregionalen Velorouten gemeinsam mit den stadtregionalen Gemeinden und in enger Kooperation mit den Straßenbaulastträgern zu betreiben. In diesem Rahmen sollen prozessbegleitend

    eine aktivierende Öffentlichkeitsarbeit betrieben sowie,

    eine Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer eröffnet und eine Unterstützer-Akquise initiiert (Kommunikationsstrategie) werden.

Spätestens nach dem endgültigen Ausbau einer Route soll diese im Rahmen einer gemeinsamen Marketingstrategie offensiv beworben werden.

6.         Der Rat beschließt zur Förderung des Alltagsradverkehrs in der Gemeinde/ Stadtregion die Zubringer-, Tangential- und Bypass-Verbindungen im Gemeindegebiet als kommunale Entwicklungsziele im Sinne eines längerfristigen Zielkonzepts. Die Verwaltung wird beauftragt, diese kommunalen Entwicklungsziele im Gemeindegebiet sowie ihre Integration in der Gemeindeentwicklung mit hoher Priorität zu verfolgen.

7.         Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Alltagsradverkehrs im Sinne der genannten stadtregionalen und kommunalen Entwicklungsziele auf der Grundlage gesonderter Entscheidungen erfolgen und auf Antrag im Rahmen bestehender und budgetierter Förderprogramme des Landes NRW (z. B. Förderprogramm Nahmobilität) bezuschusst werden können.

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den mitwirkenden Gemeinden und den Straßenbaulastträgern ein Entwicklungs- und Investitionsprogramm mit Zeit- und Kostenangaben zu den stadtregionalen Velorouten zu erarbeiten. Die Inhalte des Programms sollen in Abstimmung mit der Bezirksregierung (Bewilligung und Koordination der Fördermittel) erarbeitet werden.