Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Vorlage 149/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 1 beigefügt.

Herr Zens vom Büro LUELF & RINKE erläutert den Brandschutzbedarfsplan. Herr Pollender fügt hinzu, dass bei einer Eintreffzeit des Hubrettungswagens von 8 Minuten, der Ortsteil Nottuln nicht abgedeckt bzw. erreicht wird. Die Folge wäre, dass Gebäude, deren Fußböden mehr als 7 m über der angrenzenden Geländeoberfläche liegen bzw. deren zum Anleitern der Feuerwehr erforderliche Brüstung mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegen, einen zweiten baulichen Rettungsweg vorweisen müssen. Wird Eintreffzeit auf 15 Minuten erhöht, wird somit der komplette Ortsteil Nottuln abgedeckt. Ratsherr Mentrup zweifelt an, dass das Eintreffen des Hubrettungswagens nach 8 Minuten nötig ist, da im Brandfall mindestens 9 Feuerwehrleute in jedem Ortsteil von Nottuln direkt vor Ort sind. Frau Mahnke betont nochmal, dass bei der Festlegung der maximalen Eintreffzeit von 8 Minuten, nicht die Arbeit und das Können der Feuerwehr im Fokus steht, sondern es allein um die baurechtlichen Folgen geht und somit jedes Gebäude dessen Brüstung in 8 m Höhe liegt einen zweiten Rettungsweg vorweisen muss.

Sowohl die SPD, als auch UBG sprechen sich für die maximale Eintreffzeit von 8 Minuten aus. Rettungswege erleichtern die Rettung von Menschenleben sofort und nicht erst durch das Eintreffen eines Hubrettungswagens. 

Die Grünen-Fraktion sowie die CDU-Fraktion stellen den Antrag für eine Änderung des Beschlussvorschlags wie folgt:

Beschlussvorschlag:

Die in der Anlage abgedruckte Ergänzung des Brandschutzbedarfsplans wird unter folgender Konkretisierung zum Beschluss erhoben:

Die Eintreffzeit für ein Hubrettungsfahrzeug wird auf maximal 15 Minuten festgesetzt.

Die Beschlussvorschlag wird mehrheitlich angenommen.


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlagsänderung:

Die in der Anlage abgedruckte Ergänzung des Brandbedarfsplans wird unter folgender Konkretisierung zum Beschluss erhoben:

Die Eintreffzeit für ein Hubrettungsfahrzeug wird auf maximal 15 Minuten festgesetzt.