Vorlage 133/2016 zu diesem Tagesordnungspunkt ist dem Originalprotokoll als Anlage 5 beigefügt.

Herr Fuchte erörtert den Sachverhalt und den weiteren Ablauf des Verfahrens. Mit der Genehmigung der FNP-Änderung durch die Bezirksregierung Münster und der damit folgenden Rechtskraft des Bebauungsplans könnte die parallel laufende Umlegung und die anschließende Baufeldfreimachung im Februar 2017 erfolgen, unter der Prämisse, dass es zu keinen weiteren Problemen bei der Umsetzung kommt. Dieser Zeitplan sei jedoch ambitioniert und eine Verzögerung bis nach Ende der Brutperiode nicht unwahrscheinlich.


Beschlussvorschlag:

1. Die in Anlage 1 gegebenen Abwägungsempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen im Verfahren zur 75. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Nottuln Nord“ werden beschlossen.

2. Die vorliegende 75. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln (siehe Anlage 2) wird beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 3, 6, 7 und 8) wird beschlossen.

3. Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 134 „Nottuln Nord“ (siehe Anlage 4) wird gem. § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (siehe Anlage 5, 6, 7, 8, 9 und 10) wird beschlossen.