Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

5.1

 

Prüfung der Jahresrechnung der Gemeindekasse Nottuln für das Haushaltsjahr 2002

hier: Feststellung des Ergebnisses

        Entlastung des Bürgermeisters

Vorlage 361/2003

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Ratsherr Schulz, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, verliest den Allgemeinen Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 der Gemeindekasse Nottuln. Er erläutert, das der Gesonderte Schlussbericht gleichlautend ist. Er schlägt dem Rat die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 94 I GO NW vor.

 

Der Rat fasst (der Bürgermeister stimmt nicht mit ab) folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

 

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2002 der Gemeindekasse Nottuln wird unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 2 GemHVO wie folgt festgesetzt:

 

 

1. Ergebnis des kassenmäßigen Abschlusses

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

 

Ist-Einnahme

20.875.973,80

5.274.418,34

26.150.392,14

 

Ist-Ausgabe

21.619.450,13

3.947.406,74

25.566.856,87

 

Ist-Überschuss/Fehlbetrag

-743.476,33

1.327.011,60

583.535,27

 

 

 

 

 

 

 

2. Ergebnis der Haushaltsrechnung

 

 

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben

Verwaltungshaushalt

 

Vermögenshaushalt

 

Gesamthaushalt

 

 

1

2

3

4

 

Soll-Einnahmen

20.865.766,66

3.080.474,08

23.946.240,74

 

+ Neue Haushaltseinnahmereste

0,00

2.909.866,10

2.909.866,10

 

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00

0,00

0,00

 

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

-292.656,55

0,00

-292.656,55

 

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

21.158.423,21

5.990.340,18

27.148.763,39

 

Soll-Ausgaben

20.976.737,48

3.061.602,08

24.038.339,56

 

+ Neue Haushaltsausgabereste

188,517,63

3.228.920,76

3.417.438,39

 

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

6.831,90

300.182,66

307.014,56

 

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00

0,00

0,00

 

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

21.158.423,21

5.990.340,18

27.148.763,39

 

 

Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

 

nachrichtlich:

 

 

 

 

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

enthaltener Überschuss nach

§ 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO

 

          

 

                           0,00

 

 

Höhe der Zuführung zum Vermögens-

haushalt

 

187.849,68

 

 

Höhe der Mindestzuführung

 

145.007,29

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der Gemeinde Nottuln für das Haushaltsjahr 2002 wird dem Bürgermeister gem. § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen