Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

Ratsherr Winkler erläutert, dass mit dem Beschluss die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden als Überbrückung bis zur Einführung eines bundesweiten Haltungsverbots von Wildtieren in Zirkusbetrieben.

Ratsherr Hofacker bekräftigt einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage.


Beschluss:

 

Alternativer Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die Gemeinde Nottuln lässt die Nutzung gemeindlicher Flächen, die u. a. der Durchführung von Zirkusveranstaltungen gewidmet sind, durch Zirkusunternehmen und vergleichbare Einrichtungen nur noch dann zu, wenn die Unternehmen sich verpflichten, Wildtiere der folgenden Arten weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen: Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine, Robben und Wölfe. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die vor dem 14.06.2016 bereits einen Antrag auf Nutzung gemeindlicher Flächen für einen bestimmten Veranstaltungszeitraum gestellt haben.

Die Verwaltung wird gebeten, künftig bei der Vergabe der gemeindlichen Flächen entsprechend zu verfahren.