Dieser Tagesordnungspunkt steht nicht mehr zur Beratung an.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die monatlichen Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 01.01.2016 durch eine Erhöhung analog der Erhöhung der durch die Verordnung des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2015 festgelegten Erhöhung die Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister anzupassen.
Die monatlichen Aufwandsentschädigungen werden zum 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:
- Leiter der Feuerwehr 273,00 €
- stellv. Leiter der Feuerwehr 137,00 €
- Zugführer 75,00 €
- stellv. Zugführer 37,50 €
- Jugendfeuerwehrwart 75,00 €
- stellv. Jugendfeuerwehrwart 37,50 €
- Gerätewart (Atemschutz,Kleiderwart) 75,00 €