Beschluss: einstimmig angenommen

Dieser Tagesordnungspunkt steht nicht mehr zur Beratung an.


Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, die monatlichen Aufwandsentschädigung für die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 01.01.2016 durch eine Erhöhung analog der Erhöhung der durch die Verordnung des Ministers für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 27.02.2015 festgelegten Erhöhung die Aufwandsentschädigung der Bezirksbrandmeister anzupassen.

Die monatlichen Aufwandsentschädigungen werden zum 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:

-       Leiter der Feuerwehr                          273,00 €

-       stellv. Leiter der Feuerwehr                137,00 €

-       Zugführer                                              75,00 €

-       stellv. Zugführer                                    37,50 €

-       Jugendfeuerwehrwart                           75,00 €

-       stellv. Jugendfeuerwehrwart                 37,50 €

-       Gerätewart (Atemschutz,Kleiderwart)    75,00 €