Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Frau Block erläutert den Sachverhalt und die aktuellen Bemühungen bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei stellt sie noch einmal heraus, dass die Verwaltung eine dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge verfolgt und mittlerweile knapp 42 % der Flüchtlinge auf dem privaten Wohnungsmarkt untergebracht sind. Jedoch gibt es für die Gemeinde Nottuln nur ein sehr spärliches Wohnraumangebot (Wohnungen und Häuser).

Herr Fuchte erörtert, dass die drei Standorte für den Bau von Übergangswohnheimen auf Grundlage des Unterbringungskonzeptes ausgewählt wurden. Die Standorte ermöglichen der Verwaltung Handlungsfähig zu bleiben, wenn sich die Aufnahmesituation der ankommenden Flüchtlinge verschärfen sollte. Hierzu gibt der § 246 BauGB besondere Planungssicherheit für Gemeinde, die in kurzer Zeit mobile Übergangswohnheime schaffen müssen, da eine zeitliche Begrenzung von drei Jahren für die Übergangswohnheime festgesetzt wurde. Der Standort in Darup wird keine Beeinträchtigung auf die angrenzende Sportstätte haben. Die Lärmimmissionen durch die naheliegende Ortsumfahrt (B 525) werden aktuell als zumutbar angesehen. Es wird eine gutachterliche Untersuchung erfolgen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht in der räumlichen Abgrenzung ein Problem für die künftige Integration der Flüchtlinge. Der Standort in Darup ist sowohl von der Lage im Randbereich, als auch von der Anbindung nach Nottuln eher ungeeignet. Der Standort hinter der ehemaligen Hauptschule wird als bevorzugt vermerkt.

Die SPD Fraktion fügt hinzu, dass der Standort hinter der ehemaligen Hauptschule nicht geeignet sei, da sich in diesem Bereich ein zentraler Ballungsraum mit der Notunterkunft (ehemalige Hauptschule) entwickeln würde. Eine gleichmäßige und dezentrale Unterbringung sollte hierbei verfolgt werden. Die Bemühungen der Verwaltung, ankommende Flüchtlinge auf dem privaten Wohnungsmarkt unterzubringen, werden entsprechend gewürdigt sowie die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt bestätigt.

Die CDU-Fraktion stellt noch einmal die dezentrale Unterbringung der Flüchtlinge auf dem privaten Wohnungsmarkt hervor, wie dies z.B. in Havixbeck der Fall ist. Der Kauf von Immobilien sollte angestrebt werden. Für die Übergangswohnheime wird die Holzständerbauweise bevorzugt, da diese nach dem Abbau eingelagert und wiedergenutzt werden kann.

Die FDP Fraktion stellt klar, dass ein Vergleich zwischen der Gemeinde Havixbeck und Nottuln nicht zu treffend ist, da es auf Grund diverser Faktoren deutliche Unterschiede bei der Unterbringung der Flüchtlinge gibt.

Die UBG Fraktion steht zu 100 % hinter dem Handeln der Verwaltung. Die Handlungsfähigkeit muss gegeben sein, denn zu allererst steht die Unterbringung der Flüchtlinge und damit ein Dach über dem Kopf im Fokus. Die Miteinbeziehung des Ortsteils Darup wird ebenfalls begrüßt, da alle Ortsteile in Nottuln einen Beitrag zur Unterbringung der Flüchtlinge leisten müssen. Des Weiteren wird auf den aktuellen Tagesordnungspunkt verwiesen, der sich mit den Standorten für Übergangswohnheime beschäftigt und nicht mit dem Thema „Unterbringung von Flüchtlingen auf dem privaten Wohnungsmarkt“.


Beschlussvorschlag:

Folgende Standortprioritäten für die Errichtung von Übergangswohnheimen für Flüchtlinge werden festgelegt:

1. Priorität: Standort Darup 1 „Grünfläche am Sportplatz / Koettling“

2. Priorität: Nottuln 3 „Randbereich des RRB, Baugebiet Olympiastraße“

3. Priorität: Standort Appelhülsen 1 „Heitbrink“

Die Verwaltung wird mit den nächsten Arbeitsschritten. wie im Sachverhalt unter „Standards der Unterkünfte für die weitere Planung“ sowie „Weiteres Vorgehen“ erläutert, beauftragt.