Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Pollender erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Gemeinde steht bei öffentlichen Flächen in der Verkehrssicherungspflicht. Selbst wenn ein Grundstück verpachtet wird, wird die Verkehrssicherungspflicht nicht komplett auf den Pächter übertragen. Dies ist nur mit einer vertraglich geregelten Haftungsfreistellung zu regeln. Diese wird wenn möglich mit der Bürgerinitiative Kreativgärten von Darup geschlossen.

Die SPD Fraktion schlägt vor den Vertragsabschluss bis zum 01. Juli umzusetzen. Dieser Vorschlag erhält parteiübergreifend Zustimmung.

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere unter den im Sachverhalt genannten Rahmenbedingungen einen Gestattungsvertrag mit den Betreibern der Kreativgärten zur Nutzung der Straßenseitenflächen bis zum 1. Juli 2016 abzuschließen.

Eine finanzielle Förderung des Projektes findet nicht statt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere unter den im Sachverhalt genannten Rahmenbedingungen einen gestattungsvertrag mit den Betreibern der Kreativgärten zur Nutzung der Straßenseitenflächen bis zum 1. Juli 2016 abzuschließen.

Eine finanzielle Förderung des Projektes findet nicht statt.